Die Delegierten sind nicht allein! Unsere Koordinatoren stehen ihnen jeden Tag per E-Mail oder Telefon zur Verfügung, um sie zu beraten und ihre Fragen zu beantworten. Sie stehen in engem Kontakt mit unseren Rechtsexperten und Partneranwälten.
Das ALEBA-Team ist immer da, um sie zu unterstützen, zu beraten und ihre Fragen zu beantworten. Darüber hinaus können sich die Teilnehmer in Fortbildungsstunden einschreiben, so dass sie sich über alle Themen im Zusammenhang mit den Rechten der Arbeitnehmer informieren können.
Die ALEBA fördert den sozialen Dialog nun schon seit über einem Jahrhundert.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wesentliche Verbesserungen nur durch einen kooperativen Ansatz erreicht werden können. Wir streben keine blinde Opposition mit dem Management an, sondern einen offenen und respektvollen Dialog.
Indem wir zusammenarbeiten, können wir die Herausforderungen, denen sich das Unternehmen gegenübersieht, erkennen und Lösungen finden, die für alle Beteiligten von Vorteil sind.
Außerdem sind die Personaldelegierten gesetzlich geschützt; jede Form von Vergeltungsmaßnahmen ist verboten.
Genau wie die Gewerkschaft selbst vertreten auch die ALEBA-Delegierten keine politische Partei, sie sind unabhängig!
Die Personaldelegierten sind lediglich dazu da, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Sie sorgen dafür, dass die Arbeitnehmer gleich und fair behandelt werden und die bestmöglichen Arbeitsbedingungen erhalten.
Ein nicht gewerkschaftlich organisierter Delegierter hat im Unternehmen weniger Macht als ein auf der ALEBA-Liste gewählter Delegierter, da er oder sie nicht über die Unterstützung einer größeren Organisation und ein mehr als hundertjähriges Fachwissen verfügt. Eine Gewerkschaft bietet die Mittel und die rechtliche Unterstützung, die ein Delegierter braucht!
Die Rolle des Delegierten wird an Ihre Verfügbarkeit angepasst. In kritischen Zeiten oder bei wichtigen Verhandlungen können Sie sich stärker engagieren, in ruhigeren Zeiten weniger.
Darüber hinaus haben die Personaldelegierten Anspruch auf eine Arbeitszeitgutschrift, um ihre Aufgaben wahrzunehmen.