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Donnerstag. 28 März 2024
+352 223 228 – 1

RECHTLICHER DIENST : RECHTSBERATUNG UND RECHTSBEISTAND

 

Beantwortet Ihre Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht:

  •          Einzel - oder Gruppenentlassungen
  •          Arbeitslosigkeit und berufliche Wiedereingliederung
  •          Familienleistungen
  •          Legaler, außerordentlicher, Eltern -, Mutterschaftsurlaub
  •          Krankenversicherung
  •          Unfallversicherung
  •          Renten - und Invalidenversicherung

Rechtshilfe und Rechtsbeistand :

  • Verfolgt streitige Fälle mit Anwälten
  • Beantwortet Ihre Fragen zu Belästigung, Burnout
  • Beantwortet Ihre Fragen zu den verschiedenen GAV in der Branche
  • Gibt Rechtsgutachten ab

SOZIALDIENST : ZUHÖREN UND BETREUEN

Als Folge der gesundheitlichen Situation werden viele Delegierte von Mitgliedern um Hilfe gebeten, die bedauerlicherweise mit psychosozialen Risiken konfrontiert sind; ein Phänomen, das deutlich zunimmt.

 

Der Sozialdienst der ALEBA bietet Delegierten und/oder Mitgliedern, die in ihrer beruflichen Laufbahn psychosozialen Risiken ausgesetzt sind, ein aktives und wohlwollendes Zuhören an. Unsere Koordinatorinnen, Caroline Marchoul und Charlotte Fossoul, sind ausgebildete Sozialarbeiterinnen bzw. Psychologinnen und können Sie bei Ihren rechtlichen Schritten unterstützen und begleiten und auf Wunsch sogar unsere Delegationen für Ihre Probleme (Stress, Burn-out, Mobbing usw.) sensibilisieren. ALEBA legt großen Wert darauf, die Mitarbeiter auf menschliche Weise zu betreuen, ohne dabei die rechtliche Dimension außer Acht zu lassen, die notwendig ist, um eine nachhaltige Veränderung für alle zu erreichen. Das Ziel der Sensibilisierung ist es, die betroffenen Arbeitnehmer über die Gefahren dieser psychosozialen Krankheiten aufzuklären und ihnen die Mittel, Ratschläge und Strategien an die Hand zu geben, die sie benötigen, um derartige Probleme zu lindern. Das Ergebnis sollte ein besseres Wohlbefinden, wenn nicht sogar ein Wohlbefinden des Arbeitnehmers sein, was letztendlich zu einer höheren Motivation des Arbeitnehmers bei seiner täglichen Arbeit führen wird. Unter günstigen Arbeitsbedingungen kann der/die Arbeitnehmer/in zu besseren Ergebnissen beitragen, von denen in erster Linie das Unternehmen selbst profitiert.

 

Die soziale Betreuung besteht zumeist darin, die Betroffenen im Zusammenhang mit der Krankheit über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären, nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch bei den verschiedenen Partnern der Arbeitsmedizin, der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) (Vorruhestand, vorübergehende Invalidität oder andere), der Arbeitsverwaltung (interne oder externe Wiedereingliederung) usw. Die soziale Betreuung wird von den Sozialarbeitern der ALEBA durchgeführt.


Der Sozialdienst sucht den Dialog und arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen von ALEBA zusammen, darunter die Koordination und die Kommunikation, um ein Maximum an Unterstützung, Ratschlägen, Strategien und Abhilfemaßnahmen für die schwierige Situation des betroffenen Arbeitnehmers oder Delegierten zu bieten.

 

 

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