
Die Arbeitnehmer der am Luxemburgischen Finanzplatz ansässigen Versicherungsgesellschaften sind durch einen Kollektiven Arbeitsvertrag (CCT) geschützt. Dieser Kollektivvertrag wird zwischen den Gewerkschaften und natürlich der ALEBA und dem Patronat, d. h. den Mitgliedern der Vereinigung der Versicherungs-und Rückversicherungsgesellschaften des Großherzogtums Luxemburg (ACA), www.aca.lu) geschlossen, für einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren. Dieser Tarifvertrag garantiert qualitativ hochwertige Arbeitsbedingungen, die oft das im Arbeitsgesetzbuch vorgesehene übertreffen.
Der letzte Gesamtarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche wurde im Juni 2021 unterzeichnet und bleibt bis Ende 2023 in Kraft. Auf Anfrage kann Ihnen eine gedruckte Version des aktuellen Gesamtarbeitsvertrags (in Deutsch, Französisch oder Englisch) zur Verfügung gestellt werden.
Der GAV Versicherungen 2021-2023 ist in drei Sprachen verfügbar