
Die Beschäftigten von Versicherungsgesellschaften, die am Finanzplatz Luxemburg ansässig sind, werden durch einen Kollektivvertrag (Convention collective de travail, CCT) geschützt. Dieser Kollektivvertrag wird zwischen den Gewerkschaften und natürlich der ALEBA und dem Patronat, d.h. den Mitgliedern der Vereinigung der Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften des Großherzogtums Luxemburg (ACA), www.aca.lu) für eine Dauer von in der Regel drei Jahren geschlossen. Dieser Tarifvertrag garantiert qualitativ hochwertige Arbeitsbedingungen, die oft das im Arbeitsgesetzbuch vorgesehene übertreffen.
Der letzte Gesamtarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche wurde im Juni 2024 unterzeichnet und bleibt bis Ende 2026 in Kraft. Auf Anfrage kann Ihnen eine gedruckte Version des aktuellen Gesamtarbeitsvertrags (auf Deutsch, Französisch oder Englisch) zur Verfügung gestellt werden.
Der GAV Versicherungen 2021-2023 ist in drei Sprachen verfügbar
Während der Sommerferien sind wir von 13.30 bis 16.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung für Sie da. Unser telefonischer Empfang bleibt montags bis freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet, außer am Freitag, den 15. August (Feiertag).
Wir stehen Ihnen auch per E-Mail unter info@aleba.lu zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer!