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Donnerstag. 21 November 2024
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BANKEN

Die Mitarbeiter der Banken auf dem Luxemburgischen Finanzplatz sind durch einen Kollektiven Arbeitsvertrag (CCT) geschützt. Dieser Kollektivvertrag wird zwischen den Gewerkschaften und Ihrer Gewerkschaft ALEBA, die erste Gewerkschaft des Finanzsektors und der Arbeitgeberschaft, d. h. den Mitgliedern der Luxemburgischen Vereinigung der Banken und Banker (ABBL) geschlossen, für einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren. Der Tarifvertrag der Bankangestellten garantiert qualitativ hochwertige Arbeitsbedingungen, die oft über das hinausgehen, was im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen ist. Der laufende GAV wurde 2024 ausgehandelt und unterzeichnet und gilt für die Jahre 2024, 2025 und 2026.

 

Eine Paritätische Kommission, die sich paritätisch aus Vertretern der Sozialpartner zusammensetzt, die den Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet haben, hat außerdem die Aufgabe, Probleme des Berufsstandes sowie der Probleme zu kennen, die die Anwendung des Tarifvertrags betreffen könnten. Darüber hinaus muss Sie die Ziele und Verfahren der für die Zukunft zu schließenden Tarifverträge festlegen.

 

Auf Anfrage kann Ihnen eine gedruckte Version des geltenden Gesamtarbeitsvertrags (auf Deutsch, Französisch oder Englisch) zur Verfügung gestellt werden.

NEW

Unter diesem Link finden Sie den aktuellen Tarifvertrag (2024-2026).

Unter folgendem Link finden Sie eine Zusammenfassung über ein paar Seiten: Tarifvertrag für den Bankensektor: Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Frühere Versionen

ALEBA-CCT-BANQUES-2021-2023_FR.pdf

ALEBA-CCT-BANQUES-2021-2023_EN-1.pdf

ALEBA-CCT-BANQUES-2021-2023_DE.pdf

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