
Das Gesetz vom 29. März 2023 zwecks Einführung einer Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Mobbing trat am 9. April 2023 in Kraft und wurde im Arbeitsgesetzbuch verankert. Damit wurde endlich ein reeller Rechtsrahmen für Mobbing geschaffen, während zuvor nur das zwischen den Sozialpartnern geschlossene Übereinkommen vom 25. Juni 2009 Empfehlungen zu diesem Thema enthielt.
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