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Donnerstag. 21 November 2024
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Eine neue Kommission für Grenzgänger.

Die ALEBA zählt heute mehr als 10.000 Mitglieder und ist mit Abstand die größte Gewerkschaft am Finanzplatz Luxemburg. Unsere Mitglieder sind in Luxemburg, Frankreich, Belgien und Deutschland ansässig. Jeder kommt mit seinen Fragen, seinen Bedürfnissen und die ALEBA hat eine Kommission eingerichtet, die versucht, Antworten zu geben. Diese Kommission wird auch eine Rolle als Relais für die Politik jedes Landes spielen, um Projekte voranzutreiben und Gesetzesänderungen zu fordern.

Wir erklären Ihnen alles !

Die Verpflichtung zum Homeoffice erlischt ab dem 1. Juli, aber das Homeoffice ist nicht ganz vorbei.

Das Übereinkommen vom 20. Oktober 2020 in Bezug auf das Homeoffice definiert zwei Arten von Homeoffice:

  • Gelegentliches Homeoffice (wenn es zur Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse durchgeführt wird oder wenn das Homeoffice im Durchschnitt weniger als 10 % der jährlichen normalen Arbeitszeit des Telearbeitnehmers ausmacht).
  • Regelmäßiges Homeoffice (jede Homeoffice-Situation, die kein gelegentliches Homeoffice ist).

WAS PASSIERT, WENN ICH DIESE QUOTEN ÜBERSCHREITE ?

Die Frage der sozialen Sicherheit

Der Arbeitnehmer, der mehr als 25 % seiner Tätigkeit von zu Hause aus ausübt, muss sich der Sozialversicherung seines Wohnsitzlandes anschließen, was sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Kosten verursacht.

VERWEIGERUNG DES HOMEOFFICE DURCH DEN ARBEITNEHMER: GRUND FÜR EINEN VERTRAGSBRUCH?

  • Kann mein Arbeitgeber mir das Homeoffice aufzwingen ?
  • Nein, die Ablehnung eines Telearbeitsvorschlags seines Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer ist an sich kein Grund für die Kündigung seines Arbeitsvertrags. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wählen die Homeoffice-Formel frei.

Erfahren Sie mehr über die Homeoffice-Regelung für Ihr Wohnsitzland. Kontaktieren Sie uns: coordination@ALEBA.lu

 

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