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Mittwoch. 23 September 2026
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Studierende mit befristeten Arbeitsverträgen außerhalb der Schulferien: Welcher Lohn gilt, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet?

Diese Frage wird uns regelmäßig gestellt: Muss ein Studierender, der außerhalb der Schulferien mit einem befristeten Arbeitsvertrag in einem Unternehmen beschäftigt ist, das einem Tarifvertrag unterliegt, den sozialen Mindestlohn oder den Lohn der Kategorie erhalten, die der Stelle entspricht?

Die Antwort ist eindeutig. Und dennoch halten einige Unternehmen weiterhin daran fest, den Mindestlohn zu zahlen, obwohl der Tarifvertrag einen höheren Lohn vorsieht. Hier ist, was das Gesetz dazu sagt.

Der Beschäftigungsvertrag für Schüler / Studierende, während der Schulferien

Schüler und Studierende, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können gemäß Artikel L. 151-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs einen Beschäftigungsvertrag abschließen.  Dieser Vertrag kann für einen Zeitraum von max. zwei Monate oder dreihundertsechsundvierzig Stunden pro Kalenderjahr abgeschlossen werden. Diese Dauer darf auch bei mehreren Verträgen nicht überschritten werden. Während der Schulferien kann die Arbeitszeit bis zu 40 Stunden pro Woche betragen.

Der befristete Arbeitsvertrag für Schüler oder Studierende, außerhalb der Schulferien

Schüler oder Studierende, die mindestens 18 Jahre alt sind, können gemäß Artikel L. 122-1, Absatz 3, Punkt 5 des Arbeitsgesetzbuchs, einen befristeten Arbeitsvertrag für Schüler oder Studierende abschließen. Außerhalb der Schulferien darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt 15 Stunden nicht überschreiten, berechnet über einen Monat oder vier Wochen.

Zur Erinnerung: Seit dem 1. September 2026 gilt in Luxemburg die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Ein Student muss daher – vorbehaltlich gesetzlich vorgesehener Ausnahmen – mindestens 18 Jahre alt sein, um einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen.

Wird ein Student außerhalb der Schulferien mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt, fällt er nicht unter die Sonderregelung für Ferienjobs. Er unterliegt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen. Das bedeutet, dass er mindestens den seiner Qualifikation entsprechenden sozialen Mindestlohn – für qualifizierte oder unqualifizierte Arbeitnehmer – erhalten muss, der anteilig auf der Grundlage seiner Arbeitszeit berechnet wird. Der Vertrag darf keine Vergütung vorsehen, die unter den gesetzlichen Mindestbeträgen liegt.

Er kann natürlich eine höhere Vergütung vorsehen.

Und wann gilt ein Tarifvertrag?

Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden – beispielsweise den Tarifvertrag für die Versicherungsbranche –, erfolgt die Einstufung des Arbeitnehmers in eine Funktionsgruppe und in die damit anzuwendende Vergütungstabelle.

Liegt der dieser Einstufung entsprechende tarifliche Lohn über dem gesetzlichen Mindestlohn, muss der tarifliche Lohn gezahlt werden.

Manche Unternehmen schließen mit Studierenden Verträge außerhalb des Tarifvertrags ab, die lediglich den gesetzlichen Mindestlohn vorsehen. Andere stufen den Studierenden in eine Tarifgruppe ein, wenden jedoch einen Lohn an, der unter der Lohnskala dieser Kategorie liegt. Beide Vorgehensweisen sind rechtswidrig.

Der befristete Arbeitsvertrag muss zu denselben Bedingungen abgeschlossen werden, wie sie im Tarifvertrag für die entsprechende Funktionsgruppe vorgesehen sind.

Ein Student mit befristetem Arbeitsvertrag außerhalb der Schulferien, der in einem Unternehmen beschäftigt ist, das einem Tarifvertrag unterliegt, hat Anspruch auf das Gehalt der Kategorie, der seiner Funktion zugeordnet ist – sofern dieses Gehalt über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Das ist keine Option, sondern eine Verpflichtung.

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