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Montag. 16 September 2024
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Änderungen des luxemburgischen Arbeitsgesetzes: Was sich für Sie ändert

Am 24. Juli beschloss die luxemburgische Regierung, einige Artikel des Arbeitsgesetzes zu ändern, um der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen nachzukommen. Die neuen Maßnahmen traten am 4. August 2024 in Kraft und wirken sich auf alle luxemburgischen Arbeitsverträge aus.

Hinzufügen neuer obligatorischer Elemente in Verträgen

Arbeitgeber müssen nun in Verträgen (befristet, unbefristet, Lehrstellen und Studentenverträge) die folgenden Informationen angeben:

  • Die Stellenbeschreibung ;
  • Die Pausenzeiten ;
  • Die Feiertage ;
  • Die Leistung von Überstunden ;
  • Das gesamte Vergütungspaket: Anspruch, Aussetzung, Datum der Bereitstellung usw. ;
  • Das Datum und die Modalitäten der Gehaltszahlung ;
  • Die Art und Weise, wie er seinen Arbeitsvertrag auflösen kann (sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber) ;
  • Die Identität der zuständigen sozialen Einrichtung (in der Regel der CCSS, es kann aber auch eine andere Einrichtung sein) ;

Außerdem kann der Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, nachdem er an einer Ausbildung teilgenommen hat, nicht mehr die Rückerstattung der Kosten verlangen.

Neuerungen für befristete Arbeitsverträge

Für befristete Verträge sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:

  • Die Probezeit wird auf ¼ der Vertragslaufzeit verkürzt, vorher waren es maximal 50 % der Vertragslaufzeit;
  • Ein Arbeitnehmer, der seit mindestens 6 Monaten einen befristeten Arbeitsvertrag hat und dessen Probezeit abgelaufen ist, kann beantragen, dass sein Vertrag als unbefristeter Arbeitsvertrag mit allen seinen Rechten und Pflichten angesehen wird; der Arbeitgeber hat dann 1 Monat Zeit, um zuzustimmen oder abzulehnen. Wenn er ablehnt, muss er die Gründe für seine Ablehnung genau und schriftlich darlegen;
  • Ein Arbeitnehmer, der seit mindestens 6 Monaten einen befristeten Arbeitsvertrag hat und dessen Probezeit abgelaufen ist, kann verlangen, dass sein Vertrag auf Vollzeit oder Teilzeit umgestellt wird; auch hier hat der Arbeitgeber 1 Monat Zeit, um zuzustimmen oder abzulehnen. Wenn er ablehnt, muss er die Gründe für seine Ablehnung genau und schriftlich darlegen.

Neuerungen bei Studentenverträgen

Arbeitgeber müssen nun folgende Informationen in Studentenverträge aufnehmen:

  • Die Stellenbeschreibung ;
  • Das Datum und die Modalitäten der Lohnzahlung ;
  • Die Identität des zuständigen Sozialversicherungsträgers (in der Regel der CCSS).

Änderungen bei Entsendung

Bei einer beruflich bedingten Entsendung von mehr als vier Wochen muss Ihr Arbeitgeber nun in einem speziellen Dokument folgende Punkte festhalten:

  • Das Land/die Länder, in das/die die Entsendung erfolgt;
  • Die Art der Gehaltszahlung und die verwendete Währung ;
  • Die zusätzlichen Leistungen, die aufgrund der Entsendung angeboten werden;
  • Die Bedingungen für die Rückführung.

Auswirkungen für Arbeitgeber

Luxemburgische Arbeitgeber müssen ihre Vorlagen für Arbeitsverträge aktualisieren, um die oben genannten Elemente aufzunehmen. Das Gesetz sieht Strafen von 251 € bis 5.000 € pro Arbeitnehmer vor, falls der Arbeitgeber diesen neuen Verpflichtungen nicht nachkommt, bzw. das Doppelte, wenn er innerhalb von zwei Jahren erneut gegen die Bestimmungen verstößt.

Haben Sie noch Fragen?

Zögern Sie nicht, sich an unsere Rechtsabteilung zu wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben! Schreiben Sie uns an legal@aleba.lu oder über Ihren MyALEBA-Bereich.

Zusammenfassung

Änderungen des luxemburgischen Arbeitsgesetzes: Was sich für Sie ändert

Am 24. Juli beschloss die luxemburgische Regierung, einige Artikel des Arbeitsgesetzes zu ändern, um der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen nachzukommen. Die neuen Maßnahmen traten am 4. August 2024 in Kraft und wirken sich auf alle luxemburgischen Arbeitsverträge aus.

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