Lassen Sie Ihre Stimme hören
Am 24. Juli beschloss die luxemburgische Regierung, einige Artikel des Arbeitsgesetzes zu ändern, um der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen nachzukommen. Die neuen Maßnahmen traten am 4. August 2024 in Kraft und wirken sich auf alle luxemburgischen Arbeitsverträge aus.
Arbeitgeber müssen nun in Verträgen (befristet, unbefristet, Lehrstellen und Studentenverträge) die folgenden Informationen angeben:
Für befristete Verträge sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:
Arbeitgeber müssen nun folgende Informationen in Studentenverträge aufnehmen:
Bei einer beruflich bedingten Entsendung von mehr als vier Wochen muss Ihr Arbeitgeber nun in einem speziellen Dokument folgende Punkte festhalten:
Luxemburgische Arbeitgeber müssen ihre Vorlagen für Arbeitsverträge aktualisieren, um die oben genannten Elemente aufzunehmen. Das Gesetz sieht Strafen von 251 € bis 5.000 € pro Arbeitnehmer vor, falls der Arbeitgeber diesen neuen Verpflichtungen nicht nachkommt, bzw. das Doppelte, wenn er innerhalb von zwei Jahren erneut gegen die Bestimmungen verstößt.
Zögern Sie nicht, sich an unsere Rechtsabteilung zu wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben! Schreiben Sie uns an legal@aleba.lu oder über Ihren MyALEBA-Bereich.
Am 24. Juli beschloss die luxemburgische Regierung, einige Artikel des Arbeitsgesetzes zu ändern, um der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen nachzukommen. Die neuen Maßnahmen traten am 4. August 2024 in Kraft und wirken sich auf alle luxemburgischen Arbeitsverträge aus.
Unsere Büros bleiben vom 24. bis einschließlich 31. Dezember geschlossen.
Die Telefonzentrale ist jedoch während dieser Zeit weiterhin erreichbar.
Wir stehen Ihnen auch per E-Mail unter info@aleba.lu zur Verfügung.
Das gesamte Team wünscht Ihnen frohe Festtage!