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Dienstag. 22 Oktober 2024
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Ein Sommerjob in Luxemburg im Jahr 2024?

Ferienjobmöglichkeiten und -regelungen für Studenten und Schüler in Luxemburg (2024)

Ferienjobs bieten Studenten eine wertvolle Gelegenheit, finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit aufzubauen. Dies kann besonders für diejenigen von Vorteil sein, die möglicherweise keinen Zugang zu Stipendien oder voller elterlicher Unterstützung für ihre Ausbildung haben. Luxemburg bietet Studenten und Schülern im Alter von 15 bis 26 Jahren eine großartige Gelegenheit, durch Ferienjobs wertvolle Arbeitserfahrung zu sammeln und ihre Finanzen aufzubessern. Diese Erfahrung kann Einblicke in berufliche Umgebungen bieten, wichtige Fähigkeiten entwickeln und ein Netzwerk von Kontakten aufbauen. Darüber hinaus ermöglichen Ferienjobs Studenten, Einkommen zu verdienen, um ihre Ausbildung zu unterstützen. Diese finanzielle Unabhängigkeit kann dazu beitragen, Studienmaterialien, Lebenshaltungskosten und andere damit verbundene Kosten zu decken.

 

Berechtigung und Vergütung:

  • Altersanforderungen: Sie müssen zwischen 15 und 26 Jahre alt sein, derzeit in einer Vollzeitausbildung eingeschrieben sein oder Ihre Schulanmeldung muss vor weniger als 4 Monaten beendet worden sein.
  • Arbeitsdauer: Sie können maximal 2 Monate oder 346 Stunden pro Jahr arbeiten. Dies kann in Teilzeit oder Vollzeit (40 Stunden pro Woche) erfolgen und kann mehrere Verträge während des Jahres umfassen.
  • Gehaltsspanne: Die typische Gehaltsspanne für studentische Ferienjobs liegt zwischen 1.500 € und über 2.000 € pro Monat.
  • Steuerbefreiung: Gehälter bis zu 16 € pro Stunde sind im Allgemeinen von der Einkommensteuer befreit. In solchen Fällen muss der Student oder Schüler keine Steuererklärung einreichen. Der Arbeitgeber ist jedoch für die Benachrichtigung des zuständigen Regionalamts für soziale Sicherheit (RTS) verantwortlich.

Wichtige Überlegungen:

  • Urlaub und Krankheit: Studenten und Schüler haben während der Ferienbeschäftigung keinen Anspruch auf regulären bezahlten Urlaub oder Krankenurlaub. Das heißt, dass sie im Falle einer Krankheit nicht bezahlt werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber sind für studentische Ferienjobs nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung zu zahlen. Eine Unfallversicherung ist jedoch obligatorisch, wobei der Beitragssatz je nach Branche variiert.

 

Diese Informationen sind als allgemeiner Überblick gedacht und decken möglicherweise nicht jede spezifische Situation ab.

 

Informationsquellen:

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