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Ab dem 1. Juni 2026 profitieren alle Arbeitnehmer in Luxemburg von einer automatischen Lohnerhöhung um 2,5%. Diese Erhöhung betrifft Gehälter im privaten und öffentlichen Sektor, Beamtengehälter und Renten, ohne dass Sie selbst tätig werden müssen.
Warum wurde der Index im Juni ausgelöst?
Das luxemburgische System der gleitenden Lohnskala schützt die Kaufkraft der Arbeitnehmer, indem es die Gehälter an die Preisentwicklung koppelt. Wenn der Sechsmonatsdurchschnitt des Preisindex einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, wird automatisch eine neue Tranche aktiviert. Im Mai 2026 haben steigende Energiepreise, insbesondere bei Kraftstoffen und Heizung, diesen Schwellenwert überschritten und die Indexierung unmittelbar ausgelöst.
Was bedeutet diese Erhöhung konkret?
Für einen nicht qualifizierten Arbeitnehmer steigt der monatliche Mindestlohn von 2.703,74 € auf 2.771,33 €. Für einen qualifizierten Arbeitnehmer steigt er von 3.244,48 € auf 3.325,59 €. Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 4.500 € entspricht dies rund 112 € zusätzlich pro Monat, ein echter Gewinn, auch wenn der Index die steigenden Lebenshaltungskosten nur teilweise ausgleicht.
Ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Erhöhung anzuwenden?
Ja, ohne Ausnahme. Die Indexierung ist eine gesetzliche Pflicht, die in Artikel L.223-1 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuchs verankert ist, und lässt Arbeitgebern keinen Spielraum. Sie muss spätestens auf Ihrer Gehaltsabrechnung für Juni erscheinen. Bei Nichteinhaltung drohen dem Arbeitgeber finanzielle Sanktionen zwischen 251 € und 25.000 € sowie die rückwirkende Nachzahlung der geschuldeten Beträge.
Überprüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung für Juni. Sollte die Erhöhung nicht erscheinen, warten Sie nicht, kontaktieren Sie in diesem Fall die ALEBA direkt: per E-Mail an info@aleba.lu oder telefonisch unter +352 223 228 –
Unsere Teams stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu beraten und Ihre Rechte zu vertreten.
Ab dem 1. Juni 2026 profitieren alle Arbeitnehmer in Luxemburg von einer automatischen Erhöhung um 2,5 %. Diese Erhöhung betrifft Gehälter im privaten und öffentlichen Sektor, Beamtengehälter und Renten. Erfahren Sie, was diese Indexierung konkret für Ihre Gehaltsabrechnung bedeutet und welche Rechte Sie haben, falls Ihr Arbeitgeber sie nicht anwendet.