Lassen Sie Ihre Stimme hören
Wussten Sie, dass das Recht auf digitale Auszeit in Luxemburg zu einer gesetzlichen Pflicht geworden ist? Seit dem 4. Juli 2023 müssen Unternehmen, deren Mitarbeitende digitale Werkzeuge für berufliche Zwecke nutzen, eine Regelung zum Schutz dieses Rechts eingeführt haben. Ab Juli 2026 läuft die Übergangsfrist aus: Unternehmen, die die notwendigen Maßnahmen nicht umgesetzt haben, riskieren Verwaltungsstrafen von bis zu 25.000 €, verhängt vom Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (Inspection du travail et des mines – ITM).
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung Ihres Rechts auf digitale Auszeit als Arbeitnehmer·in tatsächlich umgesetzt hat?
In allen drei Fällen: schicken Sie Ihre Personalvertreter·innen zu uns. Die ALEBA prüft bestehende Chartas, hilft bei deren Erstellung oder Stärkung und bietet ein eigenes Modell als Ausgangspunkt oder zur Verbesserung bereits bestehender Chartas an.
Um Sie zu unterstützen, hat die ALEBA ein vollständiges Dossier erstellt und übersetzt, das nun auf Französisch, Englisch und Deutsch verfügbar ist. Es besteht aus:
Sind Sie ALEBA-Delegierte·r? Hier klicken, um die Dokumente einzusehen.
Für eine ausführliche Erläuterung des rechtlichen Rahmens — was das Recht auf digitale Auszeit umfasst, welche Pflichten Arbeitgeber haben und wie das Sanktionsverfahren funktioniert — lesen Sie unseren früheren Artikel: Das Recht auf Abschaltung
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@aleba.lu
Unser Büro ist vom 3. bis 28. August 2026 für persönliche Termine geschlossen. Online-Meetings sind auf Anfrage weiterhin möglich. Sie können uns per E-Mail erreichen unter: info@aleba.lu.