Recht auf digitale Auszeit: Was sich ab Juli 2026 ändert
Von Evgeniia Lisianskaia
29 Juni 2026
5 Min. Lesezeit
Wussten Sie, dass das Recht auf digitale Auszeit in Luxemburg zu einer gesetzlichen Pflicht geworden ist? Seit dem 4. Juli 2023 müssen Unternehmen, deren Mitarbeitende digitale Werkzeuge für berufliche Zwecke nutzen, eine Regelung zum Schutz dieses Rechts eingeführt haben. Ab Juli 2026 läuft die Übergangsfrist aus: Unternehmen, die die notwendigen Maßnahmen nicht umgesetzt haben, riskieren Verwaltungsstrafen von bis zu 25.000 €, verhängt vom Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (Inspection du travail et des mines – ITM).
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung Ihres Rechts auf digitale Auszeit als Arbeitnehmer·in tatsächlich umgesetzt hat?
- Es gibt in Ihrem Unternehmen keine Charta zum Recht auf digitale Auszeit? Ihrem Arbeitgeber bleiben nur noch wenige Tage, um eine einzuführen. Sprechen Sie mit Ihren Personalvertreter·innen — sie können das Thema dank des Modells und der Unterstützung der ALEBA direkt bei der Geschäftsführung ansprechen.
- Es gibt eine Charta, aber sie wird nicht wirklich eingehalten? Eine Charta auf Papier ist nicht dasselbe wie eine Charta, die auch angewendet wird. Wenn von Ihnen weiterhin um 22 Uhr oder während Ihres Urlaubs eine Antwort erwartet wird, kann Ihre Personalvertretung eingreifen, um die tatsächliche Einhaltung oder eine Überarbeitung der Charta einzufordern.
- Es gibt eine Charta, aber sie wirkt unklar oder unzureichend? Wir haben bereits Chartas gesehen, die aus drei Zeilen bestehen und kaum etwas regeln. Wenn Ihre Charta zu unklar wirkt, um Sie wirklich zu schützen, lohnt es sich, sie überprüfen zu lassen — wenden Sie sich gerne an die ALEBA, wir unterstützen Sie mit unserer Expertise.
In allen drei Fällen: schicken Sie Ihre Personalvertreter·innen zu uns. Die ALEBA prüft bestehende Chartas, hilft bei deren Erstellung oder Stärkung und bietet ein eigenes Modell als Ausgangspunkt oder zur Verbesserung bereits bestehender Chartas an.
Für Personalvertreter·innen
Um Sie zu unterstützen, hat die ALEBA ein vollständiges Dossier erstellt und übersetzt, das nun auf Französisch, Englisch und Deutsch verfügbar ist. Es besteht aus:
- Einem Leitfaden für Personalvertreter·innen, der den rechtlichen Rahmen, die praktische Bedeutung des Rechts auf digitale Auszeit, die Einführung einer Regelung sowie die nun geltenden Sanktionen behandelt.
- Einer Mustercharta, die angepasst und der Geschäftsführung als Ausgangspunkt für die Einführung des Rechts auf digitale Auszeit im Unternehmen vorgelegt werden kann.
- Einer internen Umfrage, mit der erfasst werden soll, wie die Mitarbeitenden die digitale Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit aktuell erleben.
Sind Sie ALEBA-Delegierte·r? Hier klicken, um die Dokumente einzusehen.
Für eine ausführliche Erläuterung des rechtlichen Rahmens — was das Recht auf digitale Auszeit umfasst, welche Pflichten Arbeitgeber haben und wie das Sanktionsverfahren funktioniert — lesen Sie unseren früheren Artikel: Das Recht auf Abschaltung
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@aleba.lu