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Montag. 24 August 2026
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Ein großer Erfolg für ein ALEBA-Mitglied!

Wenn ein Arbeitnehmer ein Unternehmen verlässt, sollte er ungehindert einen neuen Abschnitt beginnen können. Dennoch sah sich eines unserer Mitglieder mit rechtlichen Schritten seines ehemaligen luxemburgischen Arbeitgebers konfrontiert. Dieser forderte mehr als 111.000 € wegen eines angeblichen Verstoßes unseres Mitglieds gegen eine Wettbewerbsverbotsklausel.

Das Arbeitsgericht Lüttich, Abteilung Arlon, gab unserem Mitglied Recht.
In seinem Urteil erinnert das Gericht daran, dass eine Wettbewerbsverbotsklausel gewissenhaft ausgelegt und angewendet werden muss. In diesem Fall bezog sich die Klausel im Arbeitsvertrag ausschließlich auf die persönliche Ausübung einer konkurrierenden Tätigkeit, entweder als Selbständiger oder über ein eigenes Unternehmen.

Unser Mitglied hatte jedoch eine Tätigkeit als Arbeitnehmer in einem anderen Unternehmen aufgenommen. Die Tatsache, dass er an diesem Unternehmen beteiligt war, reichte nicht aus, um dieses Arbeitsverhältnis als persönliche konkurrierende Tätigkeit einzustufen.

Das Urteil ist eindeutig:

  • Die Zahlungsanordnung wurde aufgehoben.
  • Die Forderung des ehemaligen Arbeitgebers wurde abgewiesen.
  • Unser Mitglied muss die geforderte Entschädigung nicht zahlen.


Über die
erhebliche Summe hinaus erinnert diese Entscheidung vor allem daran, dass eine Wettbewerbsverbotsklausel nicht dazu dienen darf, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Druck auf einen Arbeitnehmer auszuüben oder seine berufliche Zukunft ungerechtfertigt einzuschränken.

Wir gratulieren unserem Mitglied dazu, standhaft geblieben zu sein, sowie Me Koumba Koumba P. für die Verteidigung des Falls.

Die ALEBA wird auch weiterhin an der Seite ihrer Mitglieder stehen, wann immer ihre Rechte verteidigt werden müssen.

 

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Unser Büro ist vom 3. bis 28. August 2026 für persönliche Termine geschlossen. Online-Meetings sind auf Anfrage weiterhin möglich. Sie können uns per E-Mail erreichen unter: info@aleba.lu.