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Montag. 16 September 2024
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Das Recht auf Abschaltung

Das Recht auf Abschaltung ist das Recht, dass ein Arbeitnehmer keine arbeitsbezogenen Aktivitäten oder berufliche Kommunikation mithilfe digitaler Werkzeuge direkt oder indirekt außerhalb seiner Arbeitszeit durchführen muss: Urlaub, Pausenzeiten, Feiertage, Wochenenden etc.

Das Gesetz vom 28. Juni 2023 macht es erforderlich, dass in Unternehmen, deren Beschäftigte digitale Werkzeuge für berufliche Zwecke nutzen, ab dem 4. Juli 2023 Mechanismen eingeführt werden, die die Einhaltung sowie die praktische Umsetzung des Rechts auf Abschaltung gewährleisten.

Dieses Gesetz sieht auch Verwaltungssanktionen vor, die vom Direktor der ITM (Arbeits- und Bergbauaufsicht) ausgesprochen werden.

Im Gesetz vorgesehene Verpflichtungen der Arbeitgeber

Wenn Arbeitnehmer digitale Werkzeuge für berufliche Zwecke nutzen, muss auf der Ebene des Unternehmens oder des betreffenden Sektors eine Regelung festgelegt werden, die die Einhaltung des Rechts auf Abschaltung außerhalb der Arbeitszeit gewährleistet und an die besondere Situation des Unternehmens oder des Sektors **angepasst ist.

Diese Regelung muss Folgendes vorsehen :

  • praktische Modalitäten und technische Maßnahmen für die Trennung von digitalen Geräten ;
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung ;
  • Entschädigungsmodalitäten im Falle von außergewöhnlichen Abweichungen vom Recht auf Abschaltung.

Beispiele für praktische Maßnahmen und Sensibilisierung:

Der Wirtschafts- und Sozialrat gibt in seiner Stellungnahme vom 30. April 2021 (🔗ces.public.lu) Anregungen zu praktischen Modalitäten und zur Sensibilisierung für das Thema "Abschalten" :

"Das Unternehmen könnte zum Beispiel eine Charta ausarbeiten oder Informationsveranstaltungen organisieren, um die Beschäftigten für die Bedeutung der Abschaltung zu sensibilisieren und sie hinsichtlich des richtigen Umgangs mit digitalen Werkzeugen und E-Mails anzuleiten. Sie könnten auch beschließen, den Zugriff auf den Unternehmensserver während bestimmter Tages- und Wochenzeiten zu blockieren, oder die Arbeitnehmer auffordern, die digitalen Werkzeuge auf dem Firmengelände zu belassen, wenn sie dieses verlassen [...].

In Bezug auf [Sensibilisierung] und um nur das Beispiel der E-Mails zu nennen, sollte insbesondere damit begonnen werden, den Schwerpunkt auf die Qualität der übermittelten Informationen und nicht auf die Quantität zu legen:

  • Beschränkung der Anzahl der Empfänger auf das absolut Notwendige,
  • Angabe eines klaren und präzisen Betreffs,
  • kurze und lesbare Nachricht,
  • Beschränkung der Anhänge auf das absolut Notwendige.
  • Löschung des Verlaufs der ausgetauschten E-Mails, falls nicht relevant".

Vorgesehenen Sanktionen

Wenn ein Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer digitale Werkzeuge für berufliche Zwecke nutzen, keine Regelung einführt, die die Einhaltung des Rechts auf Abschaltung außerhalb der Arbeitszeit gewährleistet, kann er mit einer Verwaltungsstrafe von 251 bis 25.000 € belegt werden, die vom Direktor der ITM verhängt wird, der den Betrag unter Berücksichtigung der Umstände und der Schwere des Verstoßes sowie des Verhaltens des Urhebers nach Feststellung des Verstoßes durch ein Mitglied der ITM festlegt.

Das Gesetz sieht vor, dass diese Sanktionen nach einer Frist von drei Jahren, d. h. ab dem 4. Juli 2026, in Kraft treten.

Die Rolle des Delegierten

Das Gesetz sieht vor, dass das Recht auf Abschaltung durch einen Kollektivvertrag oder, falls ein solcher nicht existiert (wenn es in dem betreffenden Sektor keinen Kollektivvertrag gibt), durch eine interne Regelung eingeführt wird.

In diesem Fall erfolgen die Einführung und die Änderung der spezifischen Regelung nach Information und Konsultation der Personaldelegation bei Unternehmen mit weniger als 150 Beschäftigten oder im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der Personaldelegation bei Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten.

Sind Sie ein Delegierter? Die Juristen der ALEBA können Ihnen bei der Einführung dieses Rechts in Ihrem Unternehmen helfen! Zögern Sie nicht, sie zu kontaktieren und ihnen Ihre Anliegen zu schildern: legal@aleba.lu.

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