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Mittwoch. 28 Januar 2026
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Tarifvertrag Banken: Erinnerung an die Regeln bezüglich der Lohnerhöhung per 1. Januar 2026

Tarifvertrag Banken: Erinnerung an die Regeln bezüglich der Lohnerhöhung per 1. Januar 2026

Zur Erinnerung: Der Tarifvertrag für den Bankensektor sieht für Januar 2026 eine Lohnerhöhung (für tarifgebundene Arbeitnehmer) in Form eines Gesamtbudgets von 1% vor, das nach Ermessen des Arbeitgebers aufzuteilen ist. Diese Erhöhung wird auf der Grundlage der in Artikel 15.3 definierten Referenzlohnsumme berechnet.

 

Auf der Grundlage von Artikel 10 des Tarifvertrags für Banken haben die Personalvertreter insbesondere das Recht, folgende Informationen zu erhalten:

  1. Die Höhe der Referenzlohnsumme;
  2. Den Gesamtbetrag der für geplante Lohnerhöhungen vorgesehenen Mittel;
  3. Die Anzahl der Begünstigten;
  4. Ihre Aufschlüsselung nach Funktionsgruppe, Dienstalter und Altersgruppe

 

sowie nützliche Statistiken:

  1. Anzahl und Prozentsatz der Arbeitnehmer, die seit drei Jahren keine Lohnerhöhung erhalten haben (ohne Indexierung);
  2. Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken über die Vergütung (sowie die Methodik);
  3. Anzahl und Prozentsatz der Arbeitnehmer, die seit zwei Jahren keine Fortbildung absolviert haben (sowohl Arbeitnehmer, die keine Fortbildung absolviert haben, als auch Arbeitnehmer, die nur die vorgeschriebenen Fortbildungen absolviert haben, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der CSSF);
  4. Einzelheiten zur Gewichtung der Funktionen.

 

Auf Antrag der Personalvertretung stellt der Arbeitgeber ihr schließlich die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit sie eine positive oder negative Stellungnahme zur Leistung von Überstunden abgeben kann.

Bitte beachten Sie, dass diese 1 % nicht mit der jährlichen Erhöhung von 1 % für den „vermuteten Kompetenzerwerb” kumuliert werden, die für Arbeitnehmer vorgesehen ist, die seit 2018 im Finanzsektor tätig sind (Artikel 15 des Tarifvertrags). Es handelt sich um zwei verschiedene Pools.

Wenn Sie Fragen zur Anwendung dieses Artikels oder zum Tarifvertrag im Allgemeinen haben, wenden Sie sich bitte an unser Koordinationsteam.

Zusammenfassung

Tarifvertrag Banken: Erinnerung an die Regeln bezüglich der Lohnerhöhung per 1. Januar 2026

Zur Erinnerung: Der Tarifvertrag für den Bankensektor sieht für Januar 2026 eine Lohnerhöhung (für tarifgebundene Arbeitnehmer) in Form eines Gesamtbudgets von 1 % vor, das nach Ermessen des Arbeitgebers aufzuteilen ist. Diese Erhöhung wird auf der Grundlage der in Artikel 15.3 definierten Referenzlohnsumme berechnet.

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