Lassen Sie Ihre Stimme hören
Zur Erinnerung: Die im Tarifvertrag für den Bankensektor vorgesehene Treueprämie wird auf der Grundlage der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berechnet und entspricht einem Prozentsatz seines Grundgehalts.
Der Tarifvertrag sieht zudem vor, dass diese Prämie zusammen mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt wird. Daher dient das zum Zeitpunkt der Auszahlung geltende Grundgehalt als Berechnungsgrundlage für die Prämie.
Da die Grundgehälter ab dem 1. Juni 2026 um 2,5 % angehoben werden, wird auch die Treueprämie entsprechend angepasst.
Der Bezugszeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026 dient nicht dazu, das für die Berechnung der Prämie heranzuziehende Grundgehalt zu ermitteln. Er dient lediglich dazu, den anteiligen Betrag entsprechend der Arbeitszeit des Arbeitnehmers während dieses Zeitraums zu bestimmen. Mit anderen Worten: Anhand dieses Bezugszeitraums lässt sich die Anwesenheitsquote oder der Beschäftigungsgrad berechnen, die bzw. der für die Auszahlung der Prämie zu berücksichtigen ist.
Es scheint jedoch, dass die ABBL ihren Mitgliedern empfiehlt, das Gehalt vom Mai 2026 als Referenzgehalt für die Berechnung der Treueprämie heranzuziehen! Diese für die Beschäftigten der Branche nachteilige Auslegung ist nicht akzeptabel!
Wie im Tarifvertrag für den Bankensektor vorgesehen, wird die ALEBA der Paritätischer Ausschuss – ein zwischen den Tarifvertragsparteien eingerichtetes Gremium – anrufen, um die Situation zu klären und die Interessen der Beschäftigten der Branche zu verteidigen.
Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen Ihnen die Teams der ALEBA gerne zur Verfügung (info@aleba.lu)!