Lassen Sie Ihre Stimme hören
Zur Erinnerung: Die im Gesamtarbeitsvertrag für den Bankensektor vorgesehene Treueprämie wird auf der Grundlage der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berechnet und entspricht einem Prozentsatz seines Grundgehalts.
Der Tarifvertrag sieht zudem vor, dass diese Prämie zusammen mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt wird. Da die Grundgehälter ab dem 1. Juni 2026 um 2,5% erhöht werden, wird auch die Treueprämie indexiert.
Sollte Ihr Arbeitgeber diesen Grundsatz nicht anwenden oder sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@aleba.lu an die Teams der ALEBA.