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Die französische Regierung hat angekündigt, dass die im Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Jahr 2023 vorgesehene außergewöhnliche Anpassung der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch in diesem Jahr verlängert wird.
Mit anderen Worten: Für die Steuererklärung 2024, die auf dem Einkommen 2023 basiert, ändert sich in diesem Jahr nichts, aber das neue Abkommen aus dem Jahr 2018 gilt in vollem Umfang ab dem Einkommen 2024. Durch das neue Steuerabkommen wurde die Methode zur Beseitigung der Doppelbesteuerung für in Frankreich ansässige Personen, die Einkünfte aus Luxemburg beziehen, geändert.
Zuvor wurden die luxemburgischen Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkünfte aus französischen Quellen berücksichtigt (dies geschah, um die Steuerprogression zu wahren).
Nunmehr werden die luxemburgischen Einkünfte in Frankreich besteuert und die entsprechende Steuer wird sofort gutgeschrieben, um die Doppelbesteuerung zu beseitigen.
Was sich bei der neuen Methode ändert, ist die Art und Weise, wie das luxemburgische Einkommen gemeldet wird: Bisher wurde die einbehaltene Quellensteuer abgezogen (Bruttogehalt - Sozialversicherungsbeiträge - einbehaltene Steuer). Dies wird im nächsten Jahr nicht mehr der Fall sein.
De facto wird es zu einer Erhöhung des Gesamteinkommens und des auf das französische Einkommen anwendbaren Steuersatzes kommen.
Die ALEBA hat gefordert, dass die Auswirkungen auf die Haushalte untersucht und den betroffenen Grenzgängern (d.h. allen, die über französische und luxemburgische Einkünfte verfügen) vorgestellt werden, und fordert ihre Mitglieder auf, ihren Steuersatz über ihren persönlichen Bereich auf impots.gouv.fr anzupassen, um unangenehme Überraschungen beim Erhalt ihres Steuerbescheids im nächsten Jahr zu vermeiden.
Die ALEBA wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen und ist auch bereit, Informationsveranstaltungen für ihre Mitglieder zu organisieren, die davon betroffen sein könnten.
Die französische Regierung hat angekündigt, dass die im Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Jahr 2023 vorgesehene außergewöhnliche Anpassung der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch in diesem Jahr verlängert wird.