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Montag. 7 September 2026
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Erfolg der ALEBA - wichtige Verbesserung für Grenzgänger im Rahmen einer Luxemburger Steuererklärung

Diese Klarstellung ist ein konkreter Erfolg des Engagements der ALEBA. Wir haben die nachteilige Verwaltungspraxis erkannt, im Interesse der betroffenen Grenzgänger bei der Luxemburger Steuerverwaltung beanstandet und eine verbindliche Stellungnahme eingefordert. Die Antwort der Steuerverwaltung zeigt, wie wichtig eine starke Gewerkschaft ist, die Probleme aus der betrieblichen Praxis aufgreift und sich gegenüber den zuständigen Behörden für die Interessen ihrer Mitglieder und der Beschäftigten einsetzt.

Der Luxemburger Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 16. April 2026 entschieden, dass ein vergessenes Kreuz im Formular 100 nicht mehr automatisch dazu führen muss, dass die Gleichstellung nach Art. 157ter L.I.R. abgelehnt wird. Die Steuerverwaltung hat gegenüber der ALEBA bestätigt, dass sie diese Rechtsprechung künftig in ihrer Verwaltungspraxis berücksichtigt.

 Ein Bündel übereinstimmender Angaben in der Steuererklärung kann nun bereits als Antrag auf Gleichstellung gewertet werden. Dazu zählen insbesondere Angaben zu Sonderausgaben, ausländischen Einkünften, den persönlichen und familiären Verhältnissen sowie die Unterschrift des Ehepartners. Bestehen Zweifel, muss das Steueramt den Sachverhalt grundsätzlich vor Erlass des Steuerbescheids klären und gegebenenfalls beim Steuerpflichtigen nachfragen.

Dies ist eine deutliche Erleichterung und schützt Grenzgänger besser vor den Folgen eines bloßen Formfehlers. Dennoch empfehlen wir alle Grenzgänger, weiterhin ausdrücklich das entsprechende Kreuz im Formular 100 zu setzen und euren Steuerbescheid unmittelbar nach Erhalt zu kontrollieren.

Wurde die Gleichstellung trotz entsprechender Angaben nicht berücksichtigt, sollt der Steuerpflichtige innerhalb der geltenden Rechtsbehelfsfrist reagieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen. Nach Erlass des Steuerbescheids kann die Gleichstellung nicht neu beantragt werden. Es kann jedoch geltend gemacht werden, dass der Antrag aufgrund der bereits eingereichten Angaben von Anfang an vorlag.

Das Steuerwesen kann kompliziert sein – gut wenn die ALEBA den Durchblick behält und hilft das richtige Kreuz zu setzen. Dieser Vorgang ist demnach ein gutes Beispiel dafür, welchen konkreten Mehrwert die gewerkschaftliche Interessenvertretung der ALEBA für alle Beschäftigten und insbesondere für Grenzgänger schaffen kann.

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