Lassen Sie Ihre Stimme hören
Die ALEBA lädt Sie herzlich zu ihrer ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, den 3. Juni 2025, ab 18:00 Uhr stattfinden. im Chambre des Salariés, 2-4 rue Pierre Hentges L-1726 Luxemburg.
1. Begrüßung und Wort des Präsidenten,
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung,
3. Jahresbericht über die Aktivitäten der Vereinigung durch den Vorstand, vertreten durch die Generalsekretärin,
4. Jahresabschluss:
a. Bericht über den Jahresabschluss durch den Vorstand, vertreten durch den Generalschatzmeister,
b. Bericht des Aufsichtsrats,
c. Bericht der zugelassenen Revisionsgesellschaft,
d. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024,
5. Vorlage und Genehmigung des Haushalts für das Geschäftsjahr 2025 durch den Vorstand, vertreten durch den Generalschatzmeister,
6. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Rechnungsprüfers,
7. Ernennung der zugelassenen Revisionsgesellschaft,
8. Rücktritt, Abberufung, Beendigung des Mandats, Ernennung und/oder Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern,
9. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats,
10. Änderung der Satzung,
11. Vorstellung der Projekte der Vereinigung,
12. Verschiedenes.
1. Begrüßung und Wort des Präsidenten,
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung,
3. Jahresbericht über die Aktivitäten der Vereinigung durch den Vorstand, vertreten durch die Generalsekretärin,
4. Jahresabschluss:
a. Bericht über den Jahresabschluss durch den Vorstand, vertreten durch den Generalschatzmeister,
b. Bericht des Aufsichtsrats,
c. Bericht der zugelassenen Revisionsgesellschaft,
d. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024,
5. Vorlage und Genehmigung des Haushalts für das Geschäftsjahr 2025 durch den Vorstand, vertreten durch den Generalschatzmeister,
6. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Rechnungsprüfers,
7. Ernennung der zugelassenen Revisionsgesellschaft,
8. Rücktritt, Abberufung, Beendigung des Mandats, Ernennung und/oder Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern,
9. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats,
10. Änderung der Satzung,
11. Vorstellung der Projekte der Vereinigung,
12. Verschiedenes.
Die Änderung der Satzungist erforderlich, um sie an das neue Gesetz vom 7. Juni 2023 anzupassen, das imSeptember 2025 in Kraft tritt.
Den Vorschlag für die Satzung (auf Französisch) finden Sie unter diesem Link.