Lassen Sie Ihre Stimme hören
Sie haben einen Brief von Ihrem Unternehmen erhalten, in dem Ihr Status als leitender Angestellter offiziell bestätigt wird, obwohl Sie tarifgebunden waren? Sie haben einen Arbeitsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet und sind nun eine „falsche Führungskraft“? Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie wissen, dass diese durchaus begründet sind. Wir erklären in drei Punkten, warum und vor allem aus welchen Gründen Sie Ihren Status als „leitende Führungskraft“ anfechten sollten.
Sie haben diesen Status als leitender Angestellter, glauben aber nicht, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen? Wenden Sie sich an der ALEBA unter legal@aleba.lu, damit eine Analyse Ihres Vertrags vorgenommen werden kann.
Und um noch weiter zu gehen, lesen Sie unseren Artikel „Führungskraft oder doch nicht: Machen Ihre Arbeitsbedingungen Sie zu einem echten Senior Manager?“
Die Problematik der „falschen Führungskräfte“ (cadres supérieurs) hat in Luxemburg in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die ALEBA erklärt Ihnen, warum dieser Status, der einen Angestellten „außertariflich“ macht, in Wirklichkeit ein Hinterhalt ist.
Vom 3. bis 6. April 2026 bleiben unsere Büros geschlossen.
Unsere Telefonzentrale bleibt während dieses Zeitraums jedoch erreichbar.
Sie können uns auch per E-Mail unter info@aleba.lu kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen ein schönes langes Wochenende.