Lassen Sie Ihre Stimme hören
Steuererklärungen – der „Spaß“ des Jahres für viele Arbeitnehmer in Luxemburg. Falls Sie bisher dachten, Sie hätten Zeit ohne Ende, dann ein kleiner Spoiler: Für die Steuererklärung 2023 endet die Frist am 31. Dezember 2024. Und das ist eine Ausschlussfrist. Verpassen Sie sie, gibt es kein „Ach, kann ich das noch nachreichen?“ – die Steuerverwaltung zeigt Ihnen die kalte Schulter.
Warum das ernst ist? Mit einem Fristversäumnis verlieren Sie nicht nur die Möglichkeit auf eine Zusammenveranlagung, sondern auch viele steuerliche Vorteile. Und jetzt kommt der Schock: Wir haben schon Fälle gesehen, in denen das Versäumen der Frist zu fünfstelligen Nachzahlungen geführt hat. Das wollen Sie nicht erleben!
Also: Ohren gespitzt und aufgepasst, damit Sie nicht in die Steuerfalle tappen!
Hier mal ein kleiner Blick auf die möglichen Abzüge, die bei einer verspäteten Abgabe nicht anerkannt werden:
Kurz gesagt: Das Geld bleibt im Staatssäckel, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.
Falls Ihnen bei der Steuererklärung die Schweißperlen auf der Stirn stehen, keine Panik. Fokussieren Sie sich auf die Basics!
Bis zum 31. Dezember 2024 sollten Sie zumindest Folgendes erledigen:
Die Steuererklärung ist wie eine Prüfung – unvollständig einzureichen, gilt als gar nicht angetreten und durchgefallen. Also: Belege sammeln!
Falls Sie denken: „Ich mache das mal schnell online“ – top Idee! Aber checken Sie vorher, ob Sie alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllen:
Checken Sie auf myguichet.lu, ob das der Fall ist
Falls nicht, führt kein Weg am klassischen Papierkram vorbei – ab zum Büro Z in 21, rue Eugène Ruppert, 2453 Luxembourg, wenn Sie deutscher Grenzgänger sind.
Egal, wie Sie es machen, Hauptsache Sie machen es – und zwar bis spätestens 31.12.2024. Schließlich möchten Sie doch nicht auf all die Vorteile verzichten, die das luxemburgische Steuerrecht bietet.
Also: Machen Sie sich einen Kaffee, legen Sie sich die Unterlagen bereit, und denken Sie dran – Steuererklärungen mögen nervig sein, aber die Erleichterung danach ist unbezahlbar (oder im besten Fall: steuerlich absetzbar) 😉
Dieser Artikel wurde von Steuerberaterin und Rechsanwältin Miriam Keusen geschrieben.
Steuererklärungen – der „Spaß“ des Jahres für viele Arbeitnehmer in Luxemburg. Falls Sie bisher dachten, Sie hätten Zeit ohne Ende, dann ein kleiner Spoiler: Für die Steuererklärung 2023 endet die Frist am 31. Dezember 2024. Und das ist eine Ausschlussfrist. Verpassen Sie sie, gibt es kein „Ach, kann ich das noch nachreichen?“ – die Steuerverwaltung zeigt Ihnen die kalte Schulter.