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Samstag. 21 Dezember 2024
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Luxemburger Steuererklärung 2023: Bloß nicht den Stichtag verpassen!

Steuererklärungen – der „Spaß“ des Jahres für viele Arbeitnehmer in Luxemburg. Falls Sie bisher dachten, Sie hätten Zeit ohne Ende, dann ein kleiner Spoiler: Für die Steuererklärung 2023 endet die Frist am 31. Dezember 2024. Und das ist eine Ausschlussfrist. Verpassen Sie sie, gibt es kein „Ach, kann ich das noch nachreichen?“ – die Steuerverwaltung zeigt Ihnen die kalte Schulter.

Warum das ernst ist? Mit einem Fristversäumnis verlieren Sie nicht nur die Möglichkeit auf eine Zusammenveranlagung, sondern auch viele steuerliche Vorteile. Und jetzt kommt der Schock: Wir haben schon Fälle gesehen, in denen das Versäumen der Frist zu fünfstelligen Nachzahlungen geführt hat. Das wollen Sie nicht erleben!

Also: Ohren gespitzt und aufgepasst, damit Sie nicht in die Steuerfalle tappen!

Was steht auf dem Spiel?

Hier mal ein kleiner Blick auf die möglichen Abzüge, die bei einer verspäteten Abgabe nicht anerkannt werden:

  • Darlehenszinsen (ja, das schmerzt besonders),
  • Versicherungen und Bausparen,
  • Spenden (gutes Karma, aber ohne Steuerbonus),
  • Außergewöhnliche Belastungen oder Unterhalt (die Steuerverwaltung sagt: „Pech gehabt“).

Kurz gesagt: Das Geld bleibt im Staatssäckel, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.

Was tun, wenn die Zeit knapp wird?

Falls Ihnen bei der Steuererklärung die Schweißperlen auf der Stirn stehen, keine Panik. Fokussieren Sie sich auf die Basics!

Bis zum 31. Dezember 2024 sollten Sie zumindest Folgendes erledigen:

  1. Die ersten vier Seiten: Füllen Sie die persönlichen Daten aus (die kennen Sie aus dem FF) und stellen Sie die Anträge, die Ihnen zustehen. Wichtig insbesondere: Möchten Sie die Gleichstellung (Seite 3), möchten Sie die Zusammenveranlagung (Seite 4).
  2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Diese Felder sind Pflicht – kein Tricksen möglich.
  3. Darlehenszinsen fürs Eigenheim oder Konsum
  4. Unterschrift nicht vergessen: Ganz wichtig – die Erklärung wird erst gültig, wenn Sie sie auf der letzten Seite unterschreiben. Und wenn Sie verheiratet sind, dann muss auch Ihr Ehepartner unterschreiben (keine Ausreden).
  5. Einreichen zusammen mit den Belegen

Was muss mit?

Die Steuererklärung ist wie eine Prüfung – unvollständig einzureichen, gilt als gar nicht angetreten und durchgefallen. Also: Belege sammeln!

  • Lohnsteuerbescheinigungen (deutsch und luxemburgisch),
  • Jahresauszug für Darlehenszinsen,
  • Belege für Versicherungszahlungen (kleiner Tipp: Ein Online-Bankauszug reicht oft aus).

Digital oder Papier?

Falls Sie denken: „Ich mache das mal schnell online“ – top Idee! Aber checken Sie vorher, ob Sie alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllen:

Checken Sie auf myguichet.lu, ob das der Fall ist

Falls nicht, führt kein Weg am klassischen Papierkram vorbei – ab zum Büro Z in 21, rue Eugène Ruppert, 2453 Luxembourg, wenn Sie deutscher Grenzgänger sind.

Fazit

Egal, wie Sie es machen, Hauptsache Sie machen es – und zwar bis spätestens 31.12.2024. Schließlich möchten Sie doch nicht auf all die Vorteile verzichten, die das luxemburgische Steuerrecht bietet.

Also: Machen Sie sich einen Kaffee, legen Sie sich die Unterlagen bereit, und denken Sie dran – Steuererklärungen mögen nervig sein, aber die Erleichterung danach ist unbezahlbar (oder im besten Fall: steuerlich absetzbar) 😉

 

Dieser Artikel wurde von Steuerberaterin und Rechsanwältin Miriam Keusen geschrieben.

Zusammenfassung

Luxemburger Steuererklärung 2023: Bloß nicht den Stichtag verpassen!

Steuererklärungen – der „Spaß“ des Jahres für viele Arbeitnehmer in Luxemburg. Falls Sie bisher dachten, Sie hätten Zeit ohne Ende, dann ein kleiner Spoiler: Für die Steuererklärung 2023 endet die Frist am 31. Dezember 2024. Und das ist eine Ausschlussfrist. Verpassen Sie sie, gibt es kein „Ach, kann ich das noch nachreichen?“ – die Steuerverwaltung zeigt Ihnen die kalte Schulter.

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