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Steuerliche Änderungen für deutsche Grenzgänger nach Luxemburg 2025

Steuerlich hat sich 2025 sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg einiges getan. Da die Änderungen in Deutschland besonders umfangreich sind, ist dieser Artikel in zwei Teile gegliedert: einen für Deutschland und einen für Luxemburg.
Disclaimer: Diese Übersicht ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung, aber sie macht Sie schlauer.

Steuerliche Änderungen für deutsche Grenzgänger nach Luxemburg 2025 - Teil 1 Luxemburg

1. Änderungen für alle Grenzgänger

1.1. Anpassung an die Inflation

Die Einkommensteuer wird um 2,5 Indexstufen angepasst. Kurz gesagt: mehr Netto vom Brutto. 🎉

1.2. Steuerkredit für Alleinerziehende und Unterhaltszahlungen

Gute Nachrichten für Alleinerziehende: Der Steuerkredit steigt auf maximal 3.504 EUR. Wichtig: Antrag in der Steuererklärung nicht vergessen!

Eltern können für ihre Unterhaltszahlungen an Kinder, die beim anderen Elternteil leben, nun bis zu 5.424 EUR pro Kind absetzen.

Bei getrennten Eltern mit Wechselmodell: Hier ist Kopfrechnen angesagt, um zu bestimmen, wer am besten den Freibetrag und wer die außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend macht.

1.3. Elektronische Abgabe der Steuererklärung in Luxemburg

Luxemburg wird digital – zumindest, was die Steuererklärungen angeht.

Bisher kaum für Grenzgänger möglich, aber es tut sich was: Lohnsteuerdaten für Arbeitnehmer und Rentner sowie minderjährige Kinder sollen zukünftig elektronisch abrufbar sein, um die Steuererklärung vorauszufüllen. Daten von staatlichen Quellen und Dritten sollen in den nächsten 5 Jahren ebenfalls eingebunden werden. Der Haken: Der digitale Fortschritt richtet sich zunächst an Personen mit einfachsten Verhältnissen, nur in den wenigsten Fällen an Grenzgänger: Nur 19.700 Personen sind zunächst erfasst.

Die Steuerformulare für 2024 werden erst ab dem 7. April 2025 verfügbar sein.

Also, Geduld ist bei Grenzgängern gefragt.

 

2. Änderungen für Arbeitnehmer

2.1. Anpassung an Inflation und steigende Energiekosten

Gute Neuigkeiten für Arbeitnehmer mit Mindestlohn: Keine Einkommensteuer mehr. Plus, die CO2-Steuergutschrift steigt um 24 EUR. 

2.2. Steuerkredit für Überstunden ab 2024

Überstunden machen zahlt sich in Luxemburg aus – zumindest bis zu 700 EUR, die Sie als Steuerkredit geltend machen können. Sie müssen dies in der Steuererklärung beantragen. Dies geht sogar schon für das Steuerjahr 2024!

 

2.3. Steuerbefreiungen bei Prämien und deren Nachteile

Luxemburg lockt mit Steuerbefreiungen für Prämien, um mehr Arbeitnehmer anzuziehen. Aber Vorsicht: Deutsche Grenzgänger könnten dabei in Deutschland besteuert werden. Denn eine prozentuale Befreiung statt eines festen Freibetrags kann hierzulande nach derzeitiger Praxis zur Besteuerung führen, siehe die Erfahrungen mit der prime participative. Dies könnte eher abschreckend als anziehend wirken. Nichtsdestotrotz stellen wir die Prämien vor, damit Sie auch wissen, welche Lohnbestandteile Sie ablehnen sollten.

  • 50% steuerbefreite Beteiligungsprämie

Beteiligungsprämien können zu 50% steuerbefreit ausbezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese Bedingungen werden nun gelockert: Die Prämie kann ab 2025 bis zu 30% des Bruttojahreslohns betragen. Alle Prämien zusammen können bis zu 7,5% des positiven Jahresergebnisses des Unternehmens vor Prämien betragen.

  • 50%ige Steuerbefreiung für Impatprämien

Impatriates (kurz Impats) können ab 2025 eine Steuerbefreiung von 50% auf Impatprämien erhalten, begrenzt auf ein Jahresgehalt von 400.000 EUR. Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt sein, darunter ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Luxemburg sowie ein Mindestgehalt von 75.000 EUR. Für deutsche Steuerpflichtige, die unterhalb des Jahres eine Tätigkeit in Luxemburg aufnehmen und dorthin umziehen, ist die Regelung wenig attraktiv: Der steuerbefreite Teil wird in Deutschland im Jahr des Wohnsitzwechsels besteuert.

  • 75%ige Steuerbefreiung für junge Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unter 30 Jahre können für ihren ersten unbefristeten Arbeitsvertrag eine Prämie erhalten, die unter bestimmten Voraussetzungen zu 75% steuerbefreit ist. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 EUR und ist abhängig vom Gehalt, das zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR liegen muss.

  • 25%ige Steuerbefreiung für Wohnungsprämie

Arbeitgeber können jungen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnungsprämie auszahlen, die zu 25% steuerbefreit ist. Die Prämie beträgt maximal 1.000 EUR monatlich und richtet sich an Unter-30-Jährige. Die Prämie darf nicht höher sein als die Kaltmiete. Das maximale Bruttogehalt ohne Prämie darf das 30-fache des qualifizierten Mindestlohns nicht übersteigen.

 

3. Fazit

Deutsche Grenzgänger profitieren von:

  • Geringeren Steuersätzen
  • Höheren Abzügen für Kinder bei getrennten Eltern
  • Dem Steuerkredit für Überstunden
  • Der CO2-Gutschrift
  • Höherem CISSM

 

Steuerliche Änderungen für deutsche Grenzgänger nach Luxemburg 2025 - Teil 2 Deutschland

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen für Grenzgänger für Deutschland. Hier musste sich auf wesentliche Punkte konzentriert werden, da die vollständigen Steueränderungen einen Artikel von ca. 50 Seiten erfordern würden.

1.      Änderungen für alle Grenzgänger

1.1.   Höherer Grundfreibetrag 2025

Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.096 EUR für Ledige und 24.192 EUR für zusammen veranlagte Steuerzahler. Klingt trocken, bedeutet aber mehr Geld in der Tasche!  

1.2.   Abbau der kalten Progression

Um zu verhindern, dass Steuerzahler 2025 bei einer Einkommenssteigerung bis zur Inflationsrate mehr Steuern zahlen müssen und somit trotz höherem Einkommen netto weniger Kaufkraft haben (= Effekt der kalten Progression), werden die Eckwerte des Steuertarifs entsprechend der zu erwartenden Inflationsrate erhöht. 2025 erfolgt zur Vermeidung der kalten Progression eine Verschiebung der Tarifeckwerte um 2,6 %. Also: Weniger Steuerfrust, mehr Einkaufslust!

1.3.   Solidaritätszuschlag 2025

Soli müssen Sie in 2025 entrichten, wenn die festgesetzte Einkommensteuer 2025 mehr als 19.950 EUR (Ledige) bzw. 39.900 EUR (zusammen veranlagte Eheleute) beträgt.

1.4.   Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerker

Wenn Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen im Privathaushalt eine Steuerermäßigung beantragen, benötigen Sie eine Rechnung und müssen diese unbar begleichen. Ab 2025 ist zusätzlich Voraussetzung, dass die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt. Also: Barzahlungen oder Überweisung an Dritten? Nein, danke!

1.5.   Verschärfung: Spenden an ausländischen Spendenempfänger

Spenden an ausländische (z.B. luxemburgische) Spendenempfänger sind ab 1.1.2025 nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Spendenempfänger eine „Zuwendungsbescheinigung nach deutschem Recht“ ausstellt. Diese darf nur ausgestellt werden, wenn der Empfänger im deutschen Zuwendungsempfängerregister nach § 60b AO aufgenommen ist. Also: Am besten die Luxemburger NGOs anschreiben, damit sie sich aufnehmen lassen. Hier der Link zur Anmeldung.

1.6.   Kinderfreude und Steuerfreude

1.6.1.      Kindergeld / Kinderfreibetrag

Das monatliche Kindergeld beträgt ab 1.1.2025 fünf EUR mehr als 2024, also 255 EUR je Kind im Monat. Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2025 3.336 EUR pro Elternteil, der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung 1.464 EUR.

1.6.2.      Kinderbetreuungskosten

Eltern profitieren bei Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Geburtstag des Kindes von einem Sonderausgabenabzug. Bis Ende 2024 durften nur 66% der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.000 EUR pro Kind und Jahr abgezogen werden. Im Jahr 2025 erhöht sich der Sonderausgabenabzug auf 80 % der Kinderbetreuungskosten, maximal auf 4.800 EUR pro Kind und Jahr.

1.7.   Unterhaltsleistungen

Unterstützen Eltern ein Kind finanziell, für das sie keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben, können sie 2025 eine außergewöhnliche Belastung i. H. v. bis zu 12.096 EUR steuerlich geltend machen.

Dasselbe gilt, wenn Kinder einen Elternteil finanziell unterstützen.

Neu ist 2025, dass bei Geldzuwendungen der Abzug nur noch zulässig ist, wenn die Zahlung per Banküberweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt. Barzahlungen und Zahlungen an Dritte sind steuerlich tabu!

 

2.      Änderungen für Arbeitnehmer

2.1.   Überstunden und Prime Participative

Arbeitnehmer mussten in den vergangenen Monaten erfahren, dass die luxemburgischen Überstundenvergütungen sowie die Prime Participative = Beteiligungsprämie in Deutschland besteuert wurden.

Die ersten Gerichtsverfahren laufen.

Wer betroffen ist, kann Einspruch einlegen und ein sog. Ruhen des Verfahrens beantragen. Es sollte des Weiteren geprüft werden, ob die luxemburgische Pflegeversicherung, die 2,8% Krankenversicherung auf die Überstunden / Beteiligungsprämie sowie die 8% Rentenversicherung auf die Beteiligungsprämie vom Finanzamt abgezogen wurden.

2.2.   Freiwillige Einzahlung in gesetzliche oder private Altersvorsorge

Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Altersvorsorge (Rürup) dürfen als Sonderausgaben steuersparend geltend gemacht werden. Grenzgänger, die von der „Überstundenbesteuerung“ oder „Besteuerung der Prime Participative“ betroffen sind, überlegen sich derzeit, Sonderzahlungen in die CCSS zu tätigen. Hierbei sind neben anderen Aspekten wie der generellen Abzugsfähigkeit auch Höchstbeträge zu beachten: 29.344 EUR für Ledige und 58.688 EUR für zusammen veranlagte Steuerzahler (gesetzliche plus freiwillige Einzahlung).

 

3.      Änderungen für Rentner

3.1.   Leistungen aus luxemburgischer betrieblicher Altersversorgung

Erhält ein Grenzgänger Zahlungen aus einer luxemburgischen betrieblichen Altersversorgung (z.B. LaLux, Baloise etc.), setzen sich diese Zahlungen meist aus den Beiträgen (i) des Arbeitgebers und (ii) des Arbeitnehmers zusammen. Ab 2025 sollen die Beiträge des Arbeitnehmers der Besteuerung in Deutschland unterliegen. Hier ist im Detail vieles unklar und wird voraussichtlich durch weitere Gerichtsverfahren geklärt werden:

  • Gilt dies auch für Beiträge, die bis zum 31.12.2024 eingezahlt wurden? Gilt dies auch, wenn neben Arbeitnehmerbeiträgen auch Arbeitgeberbeiträge eingezahlt wurden?
  • Falls ja, liegt ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor?
  • Wie kann gegengesteuert werden?

Die ALEBA wird im März eine Veranstaltung speziell zum Thema Rente geben – hier wird ausführlich auf diesen Punkt eingegangen.  Bis dahin kann überlegt werden, die freiwilligen Zahlungen zunächst auszusetzen.

 

3.2.   Höhere schädliche Haushaltsersparnis 2025

Muss ein Grenzgänger wegen Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit in ein Pflegeheim ziehen, darf er für die selbst getragenen Heimkosten eine außergewöhnliche Belastung geltend machen. Von den selbst getragenen Heimkosten wird jedoch eine Haushaltsersparnis abgezogen, falls man das Eigenheim aufgibt. Diese beträgt in 2025 12.096 EUR per annum.

4.      Fazit

Die Steuerlandschaft ändert sich ständig, und 2025 bringt viele Neuerungen für deutsche Grenzgänger. Profitieren Sie von:

  • Höheren Grundfreibeträgen
  • Abbau der kalten Progression
  • Verbesserungen bei Kindergeld, Kinderfreibeträgen, Kinderbetreuung und Unterhalt

Dem stehen jedoch weitere Besteuerungen, wie Überstunden, Prime Participative, betriebliche Altersvorsorge etc. entgegen.

 

Dieser Artikel wurde von Frau Miriam Keusen, Rechstanwältin und Steuerberaterin, erfasst.

Zusammenfassung

Steuerliche Änderungen für deutsche Grenzgänger nach Luxemburg 2025

Steuerlich hat sich 2025 sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg einiges getan. Da die Änderungen in Deutschland besonders umfangreich sind, ist dieser Artikel in zwei Teile gegliedert: einen für Deutschland und einen für Luxemburg.
Disclaimer: Diese Übersicht ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung, aber sie macht Sie schlauer.

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