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Freitag. 18 Oktober 2024
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Studierende: So beantragen Sie Ihr Stipendium!

Sie studieren, werden bald studieren oder sind Eltern eines Kindes, das ein Hochschulstudium beginnen wird? Sie können die Staatliche Studienbeihilfe (AideFi) erhalten, die der luxemburgische Staat allen Personen gewährt, die in einer akkreditierten Hochschulausbildung eingeschrieben sind und bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie finden diesen Leitfaden im PDF-Format zum freien Download am Ende unseres Artikels!

Was ist AideFi und wer kann es in Anspruch nehmen?

Die Staatliche Studienbeihilfe wird in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens an Studierende gewährt, die die Voraussetzungen für den Erhalt erfüllen. Sie kann sowohl von gebietsansässigen als auch von nicht gebietsansässigen Studierenden in Abhängigkeit von einer Reihe von Kriterien in Anspruch genommen werden.

Sie wird in jedem akademischen Jahr in zwei Semesterraten gezahlt:

  • für das Wintersemester vom 1. August bis zum 31. Januar;
  • für das Sommersemester: vom 1. Februar bis zum 31. Juli.

Achtung! Der Antrag auf AideFi muss innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag vor Ablauf der Frist einzureichen, auch wenn Sie nicht alle Unterlagen haben, und die fehlenden Belege später nachzureichen.

Der Antrag muss jedes Semester gestellt werden, auch wenn die Studierenden jährlich eingeschrieben sind:

  • spätestens am 30. November für das Wintersemester: Das Antragsformular ist ab dem ersten Werktag im August verfügbar;
  • spätestens am 30. April für das Sommersemester: das Antragsformular ist ab dem ersten Werktag im Januar verfügbar.

Im Klartext: Das bedeutet, dass Sie ab Donnerstag, dem 1. August 2024, einen AideFi-Antrag für das Wintersemester des akademischen Jahres 2024-2025 stellen können.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?

Die AideFi kann von gebietsansässigen und gebietsfremden Studierenden in Abhängigkeit von einer Reihe von Kriterien beantragt werden, die im Einzelnen auf der Webseite guichet.lu abrufbar sind. Zur Vereinfachung können Sie auch den vom Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (MESR) zur Verfügung gestellten Berechnungssimulator verwenden.

Achtung! Die AideFi steht zwar theoretisch auch nicht ansässigen Studierenden zur Verfügung, doch handelt es sich für sie um eine Ersatzbeihilfe. Bevor sie einen Antrag stellen, müssen diese Studierenden alle notwendigen Schritte in ihrem Wohnsitzland unternommen haben, um dort eine finanzielle Unterstützung für ihr Studium zu erhalten.

Bedingungen für ansässige Studierende

  • Luxemburgischer Staatsangehöriger oder Familienangehöriger eines luxemburgischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Luxemburg sein; oder
  • Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein und sich als Arbeitnehmer in Luxemburg aufhalten; oder
  • in Luxemburg den Status eines politischen Flüchtlings haben; oder
  • Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser sein und sich seit mindestens fünf Jahren tatsächlich in Luxemburg aufhalten und ein luxemburgisches oder ein als dem luxemburgischen Diplom gleichwertig anerkanntes Diplom oder Zeugnis über den Abschluss der Sekundarschule besitzen;
  • eine Ausbildung absolvieren, die für AideFi förderfähig ist (die Liste finden Sie auf der Website des MESR);
  • alle Belege vorlegen (die Liste finden Sie auf der Website des MESR);
  • für erwerbstätige Studierende: ihr jährliches Gesamteinkommen darf nicht mehr als das 3,5-fache des sozialen Mindestlohns für Ungelernte betragen.

Bedingungen für nicht ansässige Studierende

  • Arbeitnehmer, luxemburgischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger der EU oder eines anderen EWR-Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein, der zum Zeitpunkt der Beantragung von AideFi für Hochschulstudien in Luxemburg beschäftigt ist oder dort seine Tätigkeit ausübt; oder
  • Empfänger einer luxemburgischen Waisenrente sein, der die luxemburgische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder eines anderen EWR-Staats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft besitzt; oder
  • Kind eines Arbeitnehmers sein, der luxemburgischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger der EU oder eines anderen EWR-Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist, zum Unterhalt des Studierenden beiträgt und zum Zeitpunkt der Beantragung der AideFi für Hochschulstudien durch den Studierenden in Luxemburg beschäftigt ist oder seine Tätigkeit ausübt, und unter der Voraussetzung, dass:
    • der Elternteil vor der Antragstellung während eines kumulativen Zeitraums von mindestens 5 Jahren innerhalb eines Referenzzeitraums von 10 Jahren beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) versichert war; oder
    • der Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre lang kumulativ beim CCSS versichert war; oder
    • der/die Studierende während einer kumulativen Studienzeit von mindestens 5 Jahren eingeschrieben war:
      • an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in Luxemburg, die Grund- oder Sekundarunterricht oder eine berufliche Erstausbildung anbietet; oder
      • im „Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl“; oder
      • in einem von der Universität Luxemburg angebotenen Studienprogramm, das zum Bachelor-, Master- oder Doktorgrad oder zum Diplom für medizinische Fachstudien führt; oder
      • in einem Studienprogramm, das zum „brevet de technicien supérieur“ führt und vom Minister akkreditiert wurde; oder
      • in einem akkreditierten Studienprogramm, das von einer ausländischen Hochschuleinrichtung mit Sitz in Luxemburg angeboten und vom Minister akkreditiert wird; oder
    • der/die Studierende sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre lang rechtmäßig in Luxemburg aufgehalten hat.
  • eine Ausbildung absolvieren, die für AideFi förderfähig ist (die Liste finden Sie auf der Website des MESR);
  • einen Antrag auf finanzielle Unterstützung im Aufenthaltsland stellen (Crous, Studienbeihilfe, BAFöG usw.) und unbedingt den offiziellen (positiven oder negativen) Bescheid der zuständigen Behörden vorlegen;
  • alle Belege vorlegen (die Liste finden Sie auf der Website des MESR);
  • für erwerbstätige Studierende: ihr jährliches Gesamteinkommen darf nicht mehr als das 3,5-fache des sozialen Mindestlohns für Ungelernte betragen.

Modalitäten und Beträge

Die AideFi setzt sich aus verschiedenen kumulierbaren Stipendien und einem Studienkredit zusammen:

  • Das Basisstipendium in Höhe von 1.199€ pro Semester wird allen berechtigten Studierenden gewährt
  • Das Mobilitätsstipendium in Höhe von 1.491€ pro Semester steht Studierenden offen, die in einem Hochschulstudiengang außerhalb der Grenzen ihres Wohnsitzlandes eingeschrieben sind und die Kosten für die Miete einer Unterkunft tragen;
  • Das Sozialstipendium in Höhe von 0 bis 2.231€ pro Semester steht Studierenden offen, deren gesamtes steuerpflichtiges Haushaltseinkommen höchstens dem 4,5-fachen Bruttobetrag des sozialen Mindestlohns für Nichtqualifizierte entspricht
  • Das Familienstipendium ist zugänglich, wenn zwei oder mehr Kinder aus demselben Haushalt ein Hochschulstudium absolvieren. Es wird in einer einzigen Rate von 287€ pro Kind im Sommersemester gewährt;
  • Der Studiendarlehen von 3.250€, der sich aus einem Basisdarlehen und, je nach Situation des Studierenden, einem Aufschlag für Immatrikulationsgebühren und einem weiteren Aufschlag für soziale Kriterien zusammensetzt, wird Studierenden auf Antrag gewährt. Es handelt sich um ein staatlich garantiertes Darlehen mit einem Zinssatz von höchstens 2 %, das bei einer vom Staat anerkannten Bank aufgenommen werden muss und dessen Rückzahlung spätestens 2 Jahre nach Abschluss oder Abbruch des Studiums beginnen muss. Die maximale Dauer der Rückzahlung beträgt 10 Jahre.
  • Immatrikulationsgebühren: Der AideFi-Betrag wird um die Immatrikulationsgebühren von bis zu 3.800€ erhöht (50 % als Stipendium und 50 % als Studiendarlehen, falls ein solcher beantragt wurde).

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Online-Antrag kann über MyGuichet.lu mit oder ohne LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard usw.) gestellt werden. Es wird empfohlen, den Vorgang mit Authentifizierung durchzuführen, um das Verfahren zu vereinfachen. Darüber hinaus verfügt der Studierende über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu, der es ihm ermöglicht:

  • seinen Antrag automatisch mit den in seinem privaten Bereich vorhandenen Daten ausfüllen;
  • seine Akte online verfolgen und die elektronischen Nachrichten der Verwaltung auf seinem persönlichen Dashboard abrufen;
  • die Historie aller seiner vorherigen AideFi- Anträge einzusehen.

Sobald der Antrag übermittelt wurde, erhält der Schüler eine E-Mail von MyGuichet.lu, die ihn über den Status informiert: Vorgang übermittelt, noch auszufüllen, Stipendium in Zahlung, usw.

Achtung! Der Antrag auf AideFi muss innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag vor Ablauf der Frist einzureichen, auch wenn Sie nicht alle Unterlagen haben, und die fehlenden Belege später nachzureichen.

Belege

Studierende, die einen Antrag auf AideFi stellen, müssen ihrem Antrag die folgenden Belege beifügen:

Für das Basisstipendium

  • Ein Identitätsnachweis (Fotokopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
  • Einen Bankauszug;
  • Eine von der Universität ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung mit der genauen Bezeichnung des Studiengangs und des angestrebten Abschlusses.

Für die Immatrikulationsgebühren

  • Eine Rechnung über die Immatrikulationsgebühren mit dem Zahlungsnachweis.

Für das Sozialstipendium

  • Eine von der Steuerbehörde (Administration des contributions directes - ACD) ausgestellte Bescheinigung über das Einkommen des Haushalts, dem der Studierende angehört;
  • Wenn die von der ACD ausgestellte Einkommensbescheinigung „nicht über die Bemessungsgrundlage steuerpflichtig“ ausweist: die jüngsten jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Pension oder Arbeitslosigkeit;
  • Für Personen, die nicht in Luxemburg steuerpflichtig sind (nach innerstaatlichem Recht oder aufgrund eines internationalen Abkommens): Das Jahreseinkommen ist durch beweiskräftige Unterlagen nachzuweisen, die von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß ausgestellt wurden;
  • Für nicht in Luxemburg ansässige Studierende: der von den zuständigen Behörden des Wohnsitzlandes ausgestellte Steuerbescheid für den Haushalt.

Für das Mobilitätsstipendium

  • Eine Kopie des Mietvertrags;
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Miete.

Für das Familienstipendium

  • Die Nationale Identifikationsnummer (13-stellige Matrikelnummer) des anderen Kindes im betreffenden Haushalt angeben.

Studierende mit eigenem Einkommen müssen ihrem Antrag zusätzlich die letzten drei Gehalts-, Renten-, Arbeitslosen- usw. Abrechnungen beifügen.

Zusätzliche Belege für den nichtansässigen Antragsteller

Studierende, die nicht in Luxemburg wohnen, müssen ihrem Antrag die folgenden zusätzlichen Belege beifügen:

  • Dokumente, die den monatlichen Betrag der aufgrund des Studierendenstatus erhaltenen Familienbeihilfen/-leistungen belegen, oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Anspruch auf diese Leistungen nicht mehr besteht;
  • Für Studierende, die kumulativ mindestens fünf Studienjahre an einer der oben genannten Einrichtungen eingeschrieben waren (siehe „Bedingungen für nicht ansässige Studierende“): eine Bescheinigung über den Schulbesuch oder eine Immatrikulationsbescheinigung.

 

Vor der Antragstellung müssen die Studierenden alle notwendigen Schritte in ihrem Wohnsitzland unternehmen, um eine finanzielle Unterstützung für ihr Studium zu erhalten:

  • Der offizielle Bescheid (positiv oder negativ) für das laufende akademische Jahr muss seinem Antrag auf AideFi beigefügt werden. Bescheinigungen, in denen administrative Gründe für die Ablehnung genannt werden, werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigungen müssen sich auf das betreffende Studienjahr beziehen und jedes Jahr erneuert werden;
  • Ohne eine offizielle Antwort der zuständigen Behörden seines Wohnsitzlandes kann die AideFi nicht gewährt werden.

Bearbeitung des Antrags und Auszahlung der AideFi

Nach der Bearbeitung des Antrags sendet die Dienststelle für Finanzhilfen dem Antragsteller ein Bewilligungsschreiben zu, in dem die Höhe des Stipendiums und des Darlehens angegeben ist, die ihm für die erste Tranche der AideFi des laufenden Studienjahres gewährt werden.

Das Stipendium wird vom Staat zwischen 2 und 4 Wochen nach Versand des Bewilligungsschreibens durch die Abteilung Finanzielle Hilfen auf das Konto des Studierenden überwiesen.

Wenn der Studierende einen Studiendarlehen beantragt hat, wird dem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung für die Bank beigefügt, die auf gelbem Sicherheitspapier ausgedruckt ist. Diese Bescheinigung ist sorgfältig aufzubewahren. Die Abteilung Finanzielle Hilfen stellt keine Kopie der Bescheinigung zur Verfügung. Die Bescheinigung enthält einen QR-Code, der zur Aufnahme des Studienkredits verwendet werden kann.

Vorschriften zur Nichtvereinbarkeit

Die AideFi ist mit folgenden Vergünstigungen nicht kumulierbar:

  • Finanzielle Unterstützung für Hochschulstudien und andere gleichwertige Unterstützung, die im Staat des Wohnsitzes des Studierenden gewährt und ausgezahlt wird;
  • Alle finanziellen Vorteile, die sich daraus ergeben, dass der Antragsteller ein Studierender ist: Stipendien, Darlehen, Kindergeld, regionale Beihilfen, Wohngeld usw.

 

In der Praxis muss der gebietsfremde Studierende die finanzielle Unterstützung in seinem Wohnsitzstaat beantragen (z. B. Crous für Frankreich, Studienbeihilfen für Belgien oder BAföG für Deutschland) und einen entsprechenden Nachweis erbringen. Das Fehlen der genannten Nachweise führt zur Ablehnung der AideFi.

Ausnahmen: Verdienststipendien und Erasmus+ Programm

Nützliche Links

 

PDF Dokument

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Zusammenfassung

Studierende: So beantragen Sie Ihr Stipendium!

Sie studieren, werden bald studieren oder sind Eltern eines Kindes, das ein Hochschulstudium beginnen wird? Sie können die Staatliche Studienbeihilfe (AideFi) erhalten, die der luxemburgische Staat allen Personen gewährt, die in einer akkreditierten Hochschulausbildung eingeschrieben sind und bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie finden diesen Leitfaden im PDF-Format zum freien Download am Ende unseres Artikels!

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