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Die luxemburgische Aufsichtsbehörde für Arbeit listet derzeit 31 geltende Tarifverträge auf. Obwohl diese Verträge von grundlegender Bedeutung sind, decken sie nur einen Teil der Arbeitnehmer ab, insbesondere in Schlüsselbereichen wie dem Finanzsektor. Dieser begrenzte Geltungsbereich stellt eine große Lücke im Arbeitnehmerschutz dar – und wirft Fragen der sozialen Gerechtigkeit auf.
Während das Arbeitsgesetzbuch die Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bildet, bieten Tarifverträge einen ergänzenden, Tätigkeitsfeld oder unternehmensbezeichnenden Rahmen, der die Einführung von Sozialleistungen, Rentensystemen und zusätzlichen Garantien ermöglicht, die in den allgemeinen Gesetzen häufig fehlen. Die ALEBA stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass Tausende von Arbeitnehmern, insbesondere in den Arbeitsgebieten wie PFS („Professionals of the Financial Sector“) und den Fondsverwaltungsgesellschaften nur von den gesetzlichen Mindestbestimmungen nutzen.
Nach Angaben von Luxembourg for Finance beschäftigte der luxemburgische Finanzsektor Ende 2021 rund 64.000 Personen, was etwa 14% der Gesamtbeschäftigung des Landes entsprach. Zählt man die indirekten Arbeitsplätze hinzu, die der Finanzsektor schafft, kommt man auf rund 135.000 Arbeitsplätze. Es ist daher sehr besorgniserregend, dass nur etwa 26.500 Bankangestellte und 3.900 Angestellte von Versicherungsgesellschaften unter einen Tarifvertrag fallen. Hinzu kommt, dass einige Arbeitgeber, leider Arbeitnehmer aus den Tarifverträgen herausnehmen und dafür Titel oder finanzielle Entschädigungen erhalten, die oft unzureichend sind.
Diese zersplitterte Deckung offenbart deutliche Ungleichheiten. Stellen Sie sich vor, ein Bankangestellter, ein Zeitarbeiter und ein Dienstleister arbeiten in einem Team zusammen. Während der erste Anspruch auf 34,5 Tage Urlaub und Überstundenvergütung hat, müssen sich die beiden anderen mit 26 Tagen Urlaub begnügen, und ihre Überstunden werden nur selten angemessen vergütet - und das, obwohl sie oft die gleiche Arbeit verrichten. Außerdem wird es für die beiden letztgenannten sehr viel schwieriger, wenn nicht gar unmöglich sein, ein Darlehen aufzunehmen.
Für die ALEBA ist es unerlässlich, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, indem Tarifverträge auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet werden, sollen unabhängig von der Art des Arbeitgebers oder der Rechtsform.
Angesichts dieser Ungleichheit setzt sich die ALEBA dafür ein, gemeinsam mit der Regierung und den Sozialpartnern einen ehrgeizigen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der darauf abzielt, Tarifverträge in allen Wirtschaftssektoren des Landes oder auf Antrag des Betriebsrates in bestimmten Unternehmen verbindlich zu machen. Dieser Gesetzesentwurf sollte eine Verpflichtung zur Erzielung von Ergebnissen beinhalten, um sicherzustellen, dass jede Verhandlung zu soliden und fairen Vereinbarungen führt. Unverbindliche Gespräche, wie sie das Gesetz derzeit vorsieht, verstärken nur den Stillstand.
Um die von der Europäischen Union empfohlene Tarifbindungen von 80 % zu erreichen, setzt sich die ALEBA für eine Gesetzesänderung ein, die die Rolle der Gewerkschaften bei den Verhandlungen stärkt und gleichzeitig eine stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer gewährleistet. Alle Gewerkschaften, ob national oder nicht, mit gewählten Vertretern innerhalb des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags müssen die Möglichkeit haben, sich aktiv an den Verhandlungen einzubinden.
Die ALEBA ist nach wie vor entschlossen, mit ihren Gewerkschaftspartnern zusammenzuarbeiten, um das luxemburgische Sozialmodell zu verteidigen und zu verbessern. Sollte eine Gesetzesreform erforderlich sein, um dies zu erreichen, werden wir Vorschläge unterbreiten und unsere Mitglieder mobilisieren, um stabile Arbeitsplätze auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit zu garantieren.
Die ALEBA - Ihr Partner für fairen Wohlstand und einen verstärkten sozialen Dialog
Dieser Artikel wurde von Thierry Roland, Mitglied des ALEBA-Exekutivausschusses, verfasst
Während das Arbeitsgesetzbuch die Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bildet, bieten Tarifverträge einen ergänzenden Rahmen, der für die betreffenden Arbeitsgebiete oder Unternehmen spezifisch ist. Die ALEBA stellt jedoch mit Sorge fest, dass Tausende von Arbeitnehmern von Tarifverträgen ausgeschlossen sind und nur von den gesetzlichen Mindestbestimmungen nutzen.