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Sie schuften fleißig Überstunden in Luxemburg – und jetzt macht das Gerücht die Runde: „Bald steuerfrei in Deutschland!“ Keine Steuern mehr, volles Gehalt? Klingt traumhaft! Ist aber leider nicht ganz richtig.
Tatsächlich ist die Sache etwas komplizierter: Wenn Sie in Luxemburg eine Überstunde machen, bekommen Sie zwei Dinge:
Und jetzt zur entscheidenden Info: Die Koalition plant nur den Zuschlag steuerfrei zu stellen – nicht die ganze Überstunde! Das heißt, der reguläre Lohn für Ihre Extra-Arbeit bleibt in Deutschland steuerpflichtig.
Eine weitere wichtige Voraussetzung: Die geplante Steuererleichterung soll nur für Personen mit Vollzeitbeschäftigung gelten.
Sie haben einen Vollzeitjob und arbeiten eine Überstunde für 50 € pro Stunde. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen dafür noch 40 % Zuschlag, also 20 € extra.
➡ Bisher: Sowohl die 50 € Stundenlohn als auch die 20 € Zuschlag werden in Deutschland versteuert.
➡ In Zukunft: Nur die 20 € Zuschlag sind steuerfrei – die 50 € Stundenlohn bleiben steuerpflichtig.
Kurz gesagt: Die Steuerfreiheit betrifft nicht alles, sondern nur den „Sahnehäubchen“-Teil der Überstundenvergütung. Also: Grund zur Freude – aber eben mit realistischem Erwartungsmanagement. 😉
Sie haben einen Teilzeitjob und arbeiten eine Überstunde für 50 € pro Stunde. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen dafür noch 40 % Zuschlag, also 20 € extra.
➡ Bisher: Sowohl die 50 € Stundenlohn als auch die 20 € Zuschlag werden in Deutschland versteuert.
➡ In Zukunft: Keine Änderung. Sowohl die 50 € Stundenlohn als auch die 20 € Zuschlag werden in Deutschland versteuert.
Kurz gesagt: Die geplante Steuererleichterung ist ein kleines, aber feines Plus für Vollzeitbeschäftigte – kein Freifahrtschein für steuerfreie Überstunden insgesamt.
Dieser Artikel wurde von Frau Miriam Keusen, Rechstanwältin und Steuerberaterin, erfasst.
Sie schuften fleißig Überstunden in Luxemburg – und jetzt macht das Gerücht die Runde: „Bald steuerfrei in Deutschland!“ Keine Steuern mehr, volles Gehalt? Klingt traumhaft! Ist aber leider nicht ganz richtig.