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Alles, was Sie über Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub in Luxemburg wissen müssen

Herzlichen Glückwunsch!

Während Sie sich auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten ist es ganz normal, dass Sie aufgeregt und vielleicht auch ein wenig nervös sind. Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutendes Ereignis und das luxemburgische Mutterschaftsurlaubsprogramm unterstützt Sie in dieser Zeit.

Mutterschaftsurlaub steht einer Frau nach der Geburt zu und dient zum einen dem Schutz der Gesundheit und zum anderen der Mutter, eine Bindung zu ihrem neugeborenen Kind aufzubauen. Es handelt sich dabei um eine Leistung, die es der frischgebackenen Mutter ermöglicht eine berufliche Auszeit zu nehmen und sie dabei weiterhin finanzielle Unterstützung erhält.

In Luxemburg wird der Mutterschaftsurlaub durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt, das die Rechte der schwangeren Frau und frischgebackenen Mutter schützt. Im Gesetz sind die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers geregelt, die die werdende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Geburt schützen. Luxemburg verfügt über ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das den versicherten Mitgliedern in den unterschiedlichen Lebenslagen mit verschiedenen Leistungen zur Seite steht.

Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub – wo liegen die Unterschiede?

Mutterschafts- und Elternurlaub bieten den frischgebackenen Eltern die Möglichkeit eine Auszeit zu nehmen, um sich um das neugeborene Kind zu kümmern. Aber aufgepasst, es gibt wichtige Unterschiede zwischen beiden Urlaubsarten.

Der Mutterschaftsurlaub ist speziell für Mütter gedacht, die gerade entbunden haben. Er dient der physischen und psychischen Gesundheit der betroffenen Frauen vor und besonders nach der Geburt und ist eine ganz wichtige Zeit zur emotionalen Bindung der Mutter mit dem Neugeborenen.

Elternurlaub hingegen ist umfassender und bietet sowohl Müttern als auch Vätern oder sogar Adoptiveltern die Möglichkeit, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. So können Familien flexibel entscheiden, wie sie die Kinderbetreuung in den ersten Monaten gestalten wollen. Der Elternurlaub kann ganz oder teilweise bezahlt werden und die Dauer kann länger oder kürzer sein als der Mutterschaftsurlaub.

In Luxemburg besteht der Mutterschaftsurlaub aus zwei Teilen und beträgt 8 Wochen vor der Geburt des Kindes (vorgeburtlicher Urlaub) und 12 Wochen nach der Geburt des Kindes.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsurlaub in Luxemburg?

Jede schwangere Frau, die

  • eine berufliche Tätigkeit ausübt (als Arbeitnehmerin, Selbstständige oder Auszubildende) und innerhalb des letzten Jahres mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war
  • für die keine anderen, günstigeren gesetzlichen oder vereinbarten Bedingungen gelten.

Dazu gehören Frauen mit:

  • einem Arbeitsvertrag;
  • einem Ausbildungsvertrag;
  • Selbstständige;

aber auch Studenten, die während der Schulferien arbeiten.

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Wie und wann sollten Sie den Mutterschaftsurlaub beantragen?

Gemäß Artikel L. 331-2 des Arbeitsgesetzes ist eine schwangere Frau eine Arbeitnehmerin, die ein Kind erwartet und ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hat. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Mutterschaftsurlaub in Luxemburg, wobei sichergestellt sein muss, dass die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Schwangerschaftsbescheinigung nach 12 Wochen ausstellen und informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Um Ihren Mutterschafts- oder Stillurlaub zu begründen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft oder das Stillen zukommen lassen, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift. Bitte beachten Sie: Wenn Sie in einer risikoreichen Position arbeiten (Industrie, Chemie, Gesundheit, langes Stehen usw.), müssen Anpassungen vorgenommen werden; es ist dann wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber schnell informieren. Um jedes arbeitsbedingte Risiko während der Schwangerschaft zu vermeiden, ist es besser, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren, um gegebenenfalls von einer Anpassung des gegenwärtigen oder einem neuen Arbeitsplatz zu profitieren.
  • Legen Sie der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) und Ihrem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. Diese Bescheinigung, die von einem Arzt oder Gynäkologen in den letzten 12 Wochen Ihrer Schwangerschaft ausgestellt wird muss den voraussichtlichen Entbindungstermin enthalten. Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung ist entscheidend: Wird die Bescheinigung vor Beginn der 29. Schwangerschaftswoche (vor den letzten 12 Wochen) ausgestellt, wird sie nicht akzeptiert und an Sie zurückgeschickt.

Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie innerhalb des Jahres vor Ihrem Mutterschaftsurlaub mindestens sechs Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, um Anspruch auf entsprechende Leistungen zu haben.

Ihre Rechte während des Mutterschaftsurlaubs in Luxemburg

  • Arbeitsplatzsicherheit: Das Arbeitsgesetzbuch garantiert Ihnen die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes während Ihres Mutterschaftsurlaubs. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen während dieser Zeit nicht kündigen oder Sie auf eine andere Stelle mit geringerer Qualifikation versetzen.
  • Dienstalter und Urlaubsanspruch: Ihr Dienstalter bleibt während des Mutterschaftsurlaubs ununterbrochen bestehen. Außerdem erwerben Sie weiterhin die Ihnen zustehenden Urlaubstage.
  • Übertragung von nicht in Anspruch genommenem Urlaub: Bezahlte Urlaubstage, die vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs nicht in Anspruch genommen wurden, können übertragen werden und sind bis zum 31. März des Folgejahres zu nutzen.
  • Arztbesuche während der Arbeitszeit: Eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, um die Arztbesuche im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wahrzunehmen.
  • Unterstützung für stillende Mütter: Mütter, die sich dafür entschieden haben auch nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs zu stillen, haben Anspruch auf „Stillzeiten“ während der Arbeitszeit.

Mutterschaftsurlaub in Luxemburg: Wie ist es wirklich?

ALEBA-Mitarbeiterin Charlotte Fossoul erzählt von ihren Erfahrungen während ihrer dritten Schwangerschaft. Lesen Sie mehr unte - klicken Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter den beigefügten Links der luxemburgischen Verwaltung:

 

Zusammenfassung

Alles, was Sie über Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub in Luxemburg wissen müssen

Herzlichen Glückwunsch!

Während Sie sich auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten ist es ganz normal, dass Sie aufgeregt und vielleicht auch ein wenig nervös sind. Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutendes Ereignis und das luxemburgische Mutterschaftsurlaubsprogramm unterstützt Sie in dieser Zeit.

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