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Während Sie sich auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten ist es ganz normal, dass Sie aufgeregt und vielleicht auch ein wenig nervös sind. Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutendes Ereignis und das luxemburgische Mutterschaftsurlaubsprogramm unterstützt Sie in dieser Zeit.
Mutterschaftsurlaub steht einer Frau nach der Geburt zu und dient zum einen dem Schutz der Gesundheit und zum anderen der Mutter, eine Bindung zu ihrem neugeborenen Kind aufzubauen. Es handelt sich dabei um eine Leistung, die es der frischgebackenen Mutter ermöglicht eine berufliche Auszeit zu nehmen und sie dabei weiterhin finanzielle Unterstützung erhält.
In Luxemburg wird der Mutterschaftsurlaub durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt, das die Rechte der schwangeren Frau und frischgebackenen Mutter schützt. Im Gesetz sind die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers geregelt, die die werdende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Geburt schützen. Luxemburg verfügt über ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das den versicherten Mitgliedern in den unterschiedlichen Lebenslagen mit verschiedenen Leistungen zur Seite steht.
Mutterschafts- und Elternurlaub bieten den frischgebackenen Eltern die Möglichkeit eine Auszeit zu nehmen, um sich um das neugeborene Kind zu kümmern. Aber aufgepasst, es gibt wichtige Unterschiede zwischen beiden Urlaubsarten.
Der Mutterschaftsurlaub ist speziell für Mütter gedacht, die gerade entbunden haben. Er dient der physischen und psychischen Gesundheit der betroffenen Frauen vor und besonders nach der Geburt und ist eine ganz wichtige Zeit zur emotionalen Bindung der Mutter mit dem Neugeborenen.
Elternurlaub hingegen ist umfassender und bietet sowohl Müttern als auch Vätern oder sogar Adoptiveltern die Möglichkeit, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. So können Familien flexibel entscheiden, wie sie die Kinderbetreuung in den ersten Monaten gestalten wollen. Der Elternurlaub kann ganz oder teilweise bezahlt werden und die Dauer kann länger oder kürzer sein als der Mutterschaftsurlaub.
In Luxemburg besteht der Mutterschaftsurlaub aus zwei Teilen und beträgt 8 Wochen vor der Geburt des Kindes (vorgeburtlicher Urlaub) und 12 Wochen nach der Geburt des Kindes.
Jede schwangere Frau, die
Dazu gehören Frauen mit:
aber auch Studenten, die während der Schulferien arbeiten.
Gemäß Artikel L. 331-2 des Arbeitsgesetzes ist eine schwangere Frau eine Arbeitnehmerin, die ein Kind erwartet und ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hat. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Mutterschaftsurlaub in Luxemburg, wobei sichergestellt sein muss, dass die Voraussetzungen erfüllt sind:
Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie innerhalb des Jahres vor Ihrem Mutterschaftsurlaub mindestens sechs Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, um Anspruch auf entsprechende Leistungen zu haben.
ALEBA-Mitarbeiterin Charlotte Fossoul erzählt von ihren Erfahrungen während ihrer dritten Schwangerschaft. Lesen Sie mehr unte - klicken Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter den beigefügten Links der luxemburgischen Verwaltung:
Herzlichen Glückwunsch!
Während Sie sich auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten ist es ganz normal, dass Sie aufgeregt und vielleicht auch ein wenig nervös sind. Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutendes Ereignis und das luxemburgische Mutterschaftsurlaubsprogramm unterstützt Sie in dieser Zeit.