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Die ALEBA freut sich sehr, einen bemerkenswerten Sieg vor dem Kassationsgerichtshof des Großherzogtums Luxemburg bekannt zu geben. In einem Urteil vom 5. März 2026 gab der Kassationsgerichtshof der von der ALEBA im Namen eines ihrer Mitglieder eingelegten Berufung statt und hob das Urteil des Obersten Sozialversicherungsrats vom 31. März 2025 auf.
Es ist hervorzuheben, dass Erfolge vor dem Kassationsgericht äußerst selten sind. Indem das Kassationsgericht die auf einen Rechtsverstoß gestützten Rechtsmittelgründe anerkannt hat, hat es der ALEBA in der Sache Recht gegeben und damit eine Rechtsposition von erheblicher Tragweite für alle Arbeitnehmer in Luxemburg bestätigt, die einer Neueinstufung unterliegen.
In diesem Fall standen sich ein Mitglied der ALEBA, Angestellte einer lokalen Bank, und die Agentur für Beschäftigungsförderung (ADEM) gegenüber. Die Angestellte hatte bei ihrer Entlassung eine Kündigungsfrist von vier Jahren in Anspruch genommen, die gemäß dem für den Bankensektor geltenden Tarifvertrag sowie einer in gutem Glauben innerhalb ihres Unternehmens geschlossenen Betriebsvereinbarung verlängert worden war. Da sie sich zum Zeitpunkt der Entlassung in einer internen Umschulung befand, hatte sie während der gesamten Dauer dieser Kündigungsfrist finanzielle Umschulungsleistungen bezogen.
Die ADEM beschloss jedoch, nachdem sie festgestellt hatte, dass die gesetzliche Kündigungsfrist tarifvertraglich verlängert worden war, die Zahlung der Entschädigungen über die gesetzliche Kündigungsfrist hinaus einzustellen und die Rückzahlung der gezahlten Beträge zu verlangen. Die ADEM argumentierte, dass die künstliche Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags über die gesetzliche Kündigungsfrist hinaus es der Arbeitnehmerin ungerechtfertigterweise ermöglichen würde, Entschädigungen zu Lasten des Staates zu beziehen.
Die ALEBA hat die Argumentation der ADEM vor dem bei der ADEM eingerichteten Sonderprüfungsausschuss und anschließend vor dem Schiedsgericht für Sozialversicherung, das von der ADEM nach diesem ersten Sieg angerufen wurde, erfolgreich angefochten. Die ADEM legte daraufhin Berufung beim Obersten Rat für soziale Sicherheit ein, der in einem Urteil vom 31. März 2025 gegen unser Mitglied entschied.
Entschlossen, die Rechte ihres Mitglieds bis zum Ende zu verteidigen, legte die ALEBA daraufhin Kassationsbeschwerde ein. Der Kassationsgerichtshof entschied schließlich zu ihren Gunsten und hob das Urteil des Obersten Sozialversicherungsrats auf. Dieses Ergebnis, das nach fünf Jahren Verfahren und zahlreichen Instanzen erzielt wurde, stellt einen außergewöhnlichen Erfolg dar, auf den die ALEBA stolz ist.
Dieses Urteil des Kassationsgerichtshofs ist in mehrfacher Hinsicht von entscheidender Bedeutung:
„Dieser Sieg vor dem Kassationsgericht ist das Ergebnis von fünf Jahren unermüdlicher Arbeit, die im Verborgenen im Dienste eines Mitglieds geleistet wurde, das uns sein Vertrauen geschenkt hat. Es ist ein Sieg für sie, für alle Arbeitnehmer in der Umschulung und für den sozialen Dialog in Luxemburg“, erklärte Roberto Mendolia, Präsident der ALEBA.
Die ALEBA freut sich sehr, einen bemerkenswerten Sieg vor dem Kassationsgerichtshof des Großherzogtums Luxemburg bekannt zu geben. In einem Urteil vom 5. März 2026 gab der Kassationsgerichtshof der von der ALEBA im Namen eines ihrer Mitglieder eingelegten Berufung statt und hob das Urteil des Obersten Sozialversicherungsrats vom 31. März 2025 auf.