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Am Dienstag, den 16. Januar 2024, hat die luxemburgische Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf 8826 gebilligt, der das Recht auf einen zusätzlichen Ausgleichstag vorsieht, wenn zwei Feiertage auf dasselbe Datum fallen.
Dieses Jahr fallen der Europatag und Christi Himmelfahrt auf denselben Tag: Donnerstag, den 9. Mai.
Wenn die Person an diesem Tag nicht arbeitet (aufgrund des Arbeitsvertrags), hat sie Anspruch auf zwei Tage Ausgleichsurlaub, die innerhalb der nächsten drei Monate zu nehmen sind;
Wenn die Person an dem Feiertag arbeiten muss, erhält sie den normalen Tageslohn und einen Zuschlag von 100 % (200 % im Banken- und Versicherungssektor) für die geleisteten Stunden und hat außerdem Anspruch auf einen Tag Freizeitausgleich, der innerhalb von drei Monaten zu nehmen ist.
Alle diese Bedingungen gelten für Arbeitnehmer sowie Auszubildende.
Was Sie sich merken sollten: Dieser doppelte Feiertag gewährt Ihnen in jedem Fall einen zusätzlichen Tag Freizeitausgleich.
Ausnahmsweise sind unsere Büros am Montag, den 9. Juni geschlossen; wir sind telefonisch ab Dienstag, den 10. Juni um 10 Uhr wieder wie gewohnt für Sie da. Sie können uns weiterhin an info@aleba.lu schreiben. Danke!