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MOBBING: Dieses Gesetz gibt der Person, die Opfer von Belästigung wird, mehr Sicherheit

Das Gesetz, das Mobbing regelt und bestraft, ist ein bedeutender gesetzgeberischer Fortschritt in der Arbeitswelt. Es schreibt ein Verfahren vor, das darauf abzielt, Fälle von Mobbing mit festgelegten und rechenschaftspflichtigen Beteiligten zuzulassen.

Alle Beteiligten im Unternehmen sind von der Anwendung dieses Gesetzes betroffen. "Das Unternehmen ist nun direkt mit der Pflicht gegenüber gesetzt, zu ermitteln und zu handeln. Der Betriebsrat hat das unmittelbare Begleitrecht, und wenn er das Mandat hat, kann er an allen Sitzungen teilnehmen. Dieses Gesetz bietet mehr Sicherheit für die Person, die Opfer von Belästigung ist."

Klar definierte Akteure

Der Netriebsratmitglied meldet die Belästigung, hilft beim Aufbau eines Falles und der Vorsitzende des Ausschusses reicht die offizielle Beschwerde ein. Nach Eingang der Akte beginnt das Ermittlungsverfahren.

Das Mobbinggesetz hat daher ein echtes Gewicht für die Begleitung und den Schutz des Opfers. Sie verlangt die unverzügliche Einstellung mit einer internen Untersuchung und einer Frist für den Arbeitgeber. Ist die belästigte Person mit dem Untersuchungsgegenstand nicht zufrieden, kann sie die Angelegenheit an das ITM weiterleiten. Hier kommt eine dritte Instanz ins Spiel, die das Unternehmen in der Regel vermeiden möchte.

"Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, der eine ernsthafte Untersuchung verdient. Das beweist einmal mehr, dass das Gesetz gegen Mobbing alles andere als nutzlos ist."

Eine Beleidigung oder Unterlassung reicht jedoch nicht aus, um eine Belästigung nachzuweisen, die durch einen wiederholenden Charakter gekennzeichnet sein muss. Es ist notwendig, Beweise vorzulegen und eine ernsthafte Untersuchung durchzuführen, die die Belästigung durch Zeugenaussagen, E-Mails oder Teamgespräche belegen. Whats-App-Nachrichten werden ebenfalls als Nachweis angenomen.

"Wir versuchen, einen Verlauf der Gegebenheiten zu erstellen und den Angriff auf die berufliche Rolle und/oder Würde zu beweisen."

Die wesentliche Rolle des Betriebsrats beim Schutz des Opfers

Wenn der Arbeitnehmer seinem Betriebsrat ein Mandat erteilt, sich vertreten zu lassen, gestattet er ihm, bei allen Sitzungen und sonstigen Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Fall anwesend zu sein. "Es gibt immer eine dritte Person aus dem Betriebsra tder dem belästigten Mitarbeiter, immer zur Seite steht, so ist er nie allein. Es kann nicht erzwungen werden, es ist eine sehr wichtige Schutzmaßnahme, die jedes Druckmittel verhindert."

Der belästigten Person wird gestattet, für die Dauer des Problems nicht mehr mit dem Belästiger gegenüber gestellt  zu werden. Die Person befindet sich im Sonderurlaub.

"Das ist keine Strafe, sondern ein Schutz, und das Gehalt wird ausgezahlt, ohne dabei bestraft zu werden. Das Ziel wird es sein, diese person zurückzubringen, damit diser Mensch seine Würde wiedererlangt und nicht noch mehr leidet, als er bereits erlitten hat."

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